Frage: Schulung in VZ

Hallo, ich fange ab 01.08. nach dreijähriger Elternzeit wieder an zu arbeiten. Meine wöchtenliche Arbeitszeit beträgt 19,25 Stunden (also TZ). Ab 04.08. muss ich jetzt 2 Wochen VZ auf Schulung (also über Nacht, komm nur am WE nach Hause), wirkt sich das auf meine Vergütung für August aus? DANKE für ihre Antwort, Lucy Ps: Ich bin im öffentlichen Dienst!

Mitglied inaktiv - 27.06.2008, 10:42



Antwort auf: Schulung in VZ

Hallo, das weiß ich nicht, glaube es aber nicht. Ich bin Spezialist für Familienrecht, nicht für öffentl. Recht! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2008