Frage: Schulsorgerecht

Hallo! Mein Mann hat eine 10-jährige Tochter für welche er das halbe Sorgerecht hat. Nun hat die Mutter des Kindes gefragt, ob mein Mann bereit wäre das Schulsorgerecht gänzlich an Sie abzugeben. Leider ist das Verhältnis zur Kindsmutter mehr als schlecht und wir wissen nicht genau, 1. Was das Schulsorgerecht beinhaltet und 2. was eine Abtretung für Konsequenzen haben könnte. Können Sie uns weiter helfen? Vielen Dank im Voraus Emma

von SchafEmma am 09.07.2015, 22:10



Antwort auf: Schulsorgerecht

Hallo, er darf dann keine Entscheidungen zjum Thema Schule mehr mittreffen - und bekommen keine Infos. Ich würde das nicht machen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2015



Antwort auf: Schulsorgerecht

Dass er in Sachen Schule nix mehr mitentscheiden darf. Weiterführende Schule, Wahlfächer ( glaube ich, sofern das die Eltern eben auswählen ) Das Recht mit den Lehrern zu sprechen etc. Wenn er sich für sein Kind interessiert und Umgang wahrnimmt würde ich nicht drauf verzichten. Wenn das Verhältnis schlecht ist, wären Gespräche bei der Erziehungsberatung eine Hilfe oder beim Jugendamt.

von Sternenschnuppe am 09.07.2015, 22:51



Antwort auf: Schulsorgerecht

Wichtig ist das Schulsorgerecht besonders im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen, AO-SF-Verfahren (gibt es fast nicht mehr), Nachteilsausgleich o.ä. Ohne Schulsorgerecht erhält man keine Nachricht, dass eine Maßnahme eingeleitet wurde bzw. man hat auch keine Option einzugreifen/Stellung zu nehmen/für sein Kind einen Nachteilsausgleich auszuhandeln (sofern zutreffend). Bei der Wahl der weiterführenden Schule kann man streiten, man kann es aber auch lassen. Da gibt es eine Pro- Kontraliste und man entscheidet sich in der REgel für das, was man für das Kind richtig hält. Da kann der Vater jetzt anderer Meinung sein, aber es gibt Anmeldezeiten, insofern kann die Mutter allein durch aussitzen, ihre Wahlschule durchboxen (sofern die Schule das Kind unbedingt will) und der Vater kann durch Verweigerung seiner Unterschrift bis nach den Anmeldungen alle Chancen verbauen. Dann kommt das Kind auf die Schule, die noch Plätze frei hat. Womöglich ist das dann eine ganz andere Schule. (zumindest in NRW. In anderen Bundesländern wird es vielleicht anders gehandhabt) Problematisch kann es werden, wenn die Wunschschule eine Privatschule ist, die dann vom Vater mitzuzahlen ist. Infos zu Elternabenden und Elternsprechtagen werden meist über die Postmappe des Kindes verteilt. Wenn die Mutter hier die Inofs nicht weitergibt, nimmt man wohl eher nicht teil.

von Dina_78 am 11.07.2015, 11:28