schulrecht freiwilliges wiederholen einer klassenstufe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schulrecht freiwilliges wiederholen einer klassenstufe

hallo, das kind meiner freundin geht in die 4. klasse aufgrund einer außerordentlichen familiären situation konnte er nicht kontinuierlich am unterricht teilnehmen und hat nun einige defizite. das kind ist daher mitlerweilen auch in psychologischer behandlung. die eltern möchten nun einen antrag auf freiwillige wiederholung der 4. klasse stellen. wo findet man die rechtsgrundlage für eine solche situation? das kind geht in niedersachsen zur schule. ich weiss, dass es gerade bei der 4. klasse nicht so unproblematisch ist, diese zu wiederholen. wäre ihnen sehr dankbar für einen link o.ä. lg leo13

Mitglied inaktiv - 25.05.2011, 12:25



Antwort auf: schulrecht freiwilliges wiederholen einer klassenstufe

Hallo, das kommt auf das Bundesland an. ZB für Bayern schauen Sie mal hier: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schullaufbahnberatung/schul laufbahnen/grundschule/index_05279.asp Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2011



Antwort auf: schulrecht freiwilliges wiederholen einer klassenstufe

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Mitglied inaktiv - 25.05.2011, 15:02



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