Frage: Schulden des Vaters

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gehört, das Kinder für die Schulden ihrer Eltern aufkommen müssen. Der Vater meines 3 Monate alten Sohnes hat zur Zeit einige Schulden. Unsere Beziehung ist zur Zeit "etwas wackelich". Ich habe das alleinige Sorgerecht. Ich mache mir zur Zeit Gedanken, wie das mit seinen Schulden rechtlich wäre, wenn wir uns trennen würden, er hatte schon einmal die Bemerkung fallen lassen, er würde dann in ein anderes Land "untertauchen". Wie wäre das dann mit den Schulden? Würden die automatisch auf unseren Sohn übergehen? Müsste mein Sohn - also indirekt ich - diese jetzt bezahlen, oder wenn der kleine erwachsen ist (Verjährung?)? Und was ist, wenn der Vater doch in Deutschland bleibt und erneut Schulden macht, wenn der Kleine schon erwachsen ist? Danke im Vorraus Steffi

Mitglied inaktiv - 13.08.2004, 15:48



Antwort auf: Schulden des Vaters

Hallo, es gibt in Deutschland keine sogenannte Sippenhaft. Nur wenn der Vater stirbt, ist es gefährlich. Dann muss die ERbschaft ausgeschlagen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2004



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