Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Muss der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit schriftlich zustimmen oder reicht es wenn er dieser innerhalb von 4 Wochen nicht widerspricht?

von AlissaZoll am 21.07.2019, 22:52



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Hallo, er muss ausdrücklich ZUstimmen. Eine Fiktion gibt es da nicht und einen Anspruch auch nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2019



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Für die vorzeitige Beendigung deiner Elternzeit benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Ausnahme: du möchtest die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden, dann brauchst du nicht die Zustimmung des Arbeitgebers, widersprechen kann er da aber auch nicht.

von chrissicat am 21.07.2019, 23:41



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Also muss die Zustimmung schriftlich erfolgen oder ist eine mündliche Zustimmung ausreichend?

von AlissaZoll am 21.07.2019, 23:48



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Ist entscheidend. Du schreibst leider nicht warum du vorzeitig beenden willst. Wenn es auf einen Tag vor einem neuen mutterschutz ist, muss er nucht zustimmen und kann auch nicht ablehnen. Willst du Vollzeit zurück oder sonst was brauchst du seine zustimmung

von mellomania am 22.07.2019, 07:43



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Ich habe nicht geschrieben warum ich die EZ beenden will, weil ich weiß, dass ich eine Zustimmung des AG brauche, das war auch nicht die Frage. Es steht leider nirgendwo ob es schriftlich sein muss oder ob es reicht, wenn mir der AG sagt, dass es in Ordnung geht? Ich habe nämlich nur eine EZ von meinen Zwillingen beendet, weil ich sie falsch beantragt habe und diese parallel gelaufen sind. Die andere EZ läuft wie beantragt weiter, d.h. ich bleibe weiterhin in EZ.

von AlissaZoll am 22.07.2019, 09:26



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Da lag der Fokus. Viel Glück!

von mellomania am 22.07.2019, 09:40



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Ich würde es mir per Mail schriftlich bestätigen lassen. Ist für ihn kein großer Aufwand und Du hast was schriftliches in der Hand. Wenn er einverstanden ist, sollte das für ihn ja kein Problem sein.

von basis am 22.07.2019, 10:07



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Hallo, Frag doch Frau Bader noch mal und gib das mit den Zwillingen an. Evtl. gibt es da eine Ausnahme, da du ja sowieso weiterhin in Elternzeit bleibst. Die Frage, die du gestellt hast, liest sich so, als ob du früher zum Arbeiten anfangen möchtest. LG luvi

von luvi am 22.07.2019, 10:23



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Hallo, Frag doch Frau Bader noch mal und gib das mit den Zwillingen an. Evtl. gibt es da eine Ausnahme, da du ja sowieso weiterhin in Elternzeit bleibst. Die Frage, die du gestellt hast, liest sich so, als ob du früher zum Arbeiten anfangen möchtest. LG luvi

von luvi am 22.07.2019, 10:23



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Naja die Frage sollte auch allgemein klingen, denn ich hätte auch gerne gewusst wie es in anderen Fällen bezüglich der EZ ist. Frau Bader hat jetzt leider auch nur "ausdrücklich" geschrieben. Was bedeutet das jetzt? Reicht es, wenn der AG mir "mündlich" speziell auf den Fall bezogen, erklärt, dass er dem Antrag zustimmt?

von AlissaZoll am 22.07.2019, 12:22



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Ich habe mir jetzt einige verschiedene Quellen bezüglich Elternzeit beenden, beantragen, verschieben usw. durchgelesen und wenn es um die Zustimmung geht, steht nie klar geschrieben ob diese schriftlich erfolgen muss! Beim Widerspruch ist es klar, dieser soll schriftlich und innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen! Bei der Zustimmung scheinen weder Fristen noch Formen vorgeschrieben zu sein! Ist also die schriftliche Form nur für den AN als Absicherung von Nutzen oder will das Gesetz es so?

von AlissaZoll am 22.07.2019, 12:33



Antwort auf: Schriftliche Zustimmung des AG bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit

Schriftlich ist schon aus Beweisgründen besser..

Mitglied inaktiv - 22.07.2019, 12:43



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