Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Guten Tag, Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages bekommen. Nur wenn ich jetzt Schwanger werden würde, wäre die schriftliche Bestätigung dann trotzdem verbindlich?

von ddiinnaa am 05.03.2018, 17:49



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Hallo, ja, natürlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2018



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

warum sollte das nicht gültig sein? du fänst doch jetzt an zu arbeiten dort oder?

von mellomania am 05.03.2018, 19:00



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Eine Bestätigung kann im Januar raus gehen und Arbeitsbeginn kann im Oktober sein, Vertragsunterzeichnung im Juli, Mellomania. @Fragestellerin. Ich würde auf Vertragsunterzeichnung drängen. Die schriftl. Bestätigung zu haben ist toll, sofern wenigstens ein Datum für den Beginn niedergeschrieben ist. Aus der Ferne könnte es also ein mündl. geschlossener AV ist und Du hast sogar nen Mininachweis. Besser wäre aber wegen der Details Arbeitsort, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, wenn Du nen schriftlichen AV hättest. Verbindlich ist Deine Bestätigung theoretisch aber das endet halt oft in Auseinandersetzungen und im Zweifel vor Gericht. Erst schriftlicher Vertrag, dann Schwangerschaft wäre ein pers. Rat.

Mitglied inaktiv - 05.03.2018, 19:11



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Ich bin schon fast zwei Jahre dort beschäftigt. Warte nur auf einen Vertrag der wäre dann unbefristetes.

von ddiinnaa am 05.03.2018, 19:16



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Im Bestätigungsschreiben steht das Datum und Unterschrift vom Arbeitgeber drin. Dankeschön für die Antwort

von ddiinnaa am 05.03.2018, 19:22



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

du siehst, es gibt viele konstellationen. meine nachfrage war daher berechtigt. vielen dank für deine hinweise an die posterin: warte bis du diesen vertrag unterschrieben hast. so schnell wird man 1. nicht schwanger und wenn du warten kannst, bis der vertrag unbefristet ist, würde ich das auch machen. du hast ab bekanntgab der schwangerschaft bis ende der elternzeit einen kündigungsschutz. aber wenn du den unbefristeten arbeitsvertrag bei bekanntgabe der schwangerschaft noch nicht unterschrieben hast, würde dein momentan laufender befristeter vertrag einfach auslaufen und das wäre ein schlechter moment für dich. daher warte die beidseitige unterschrift des unbefristeten vertrags ab und werde dann schwanger,.

von mellomania am 05.03.2018, 19:25



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Mellomania, woher entnimmst Du die Befristung? Sie arbeitet dort scheinbar ohne schriftl. Vertrag. Mündliche AV sind gültig. Sie kann dies durch Gehaltszahlungen nachweisen. Der AG könnte die Befristung jedoch nicht nachweisen ;-) Sofern er diese überhaupt jemals mündl. ausgesprochen hat. Ich hoffe sie wartet nicht bereits 2 Jahre mit der Schwangerschaft wegen des fehlendem schriftl. Vertrag. Mal sehen, was sie meint ;-)

Mitglied inaktiv - 05.03.2018, 20:59



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ich warte auf einen vertrag, der wäre dann unbefristet... schreibt sie, daher ging ich von einer befristung aus

von mellomania am 06.03.2018, 06:21



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Genau so ist es , mellomania

von ddiinnaa am 06.03.2018, 07:35



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"Genauso ist es." ddiinnaa - Das beantwortet doch die Frage nicht. Also hast Du einen schriftl. befristeten Vertrag? Wartest nur auf den schrift. Änderungsvertrag?

Mitglied inaktiv - 06.03.2018, 07:54



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Ich habe einen befristeten AV, seit zwei Jahren. Jetzt habe ich eine schriftliche Bestätigung für einen Unbefristeten AV erhalten. Aber noch keinen AV unterschrieben. Deswegen die Frage, was passiert wenn ich jetzt Schwanger werden würde?

von ddiinnaa am 06.03.2018, 09:26



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an die posterin: ich würde warten bis du den vertrag hast. wann endet der befristete vertrag? du musst drauf pchen dass doch vor dessen ende den unbefristeten bekommst sonst läuft dein befristeter aus. auch wenn du schwanger bist. das ist die krux an der sache. du hast zwar kündigungsschutz aber der vertrag läuft einfach aus. wenn du noch warten kannst mir der schwangerschaft dann verlange nach dem vertrag. der muss ja unterschrieben sein BEVOR deine jetziger ausläuft

von mellomania am 06.03.2018, 14:29



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Nichts ist wie Du sagtest Frau Hobbyjuristin. Die Fragestellerin hat noch immer nicht gesagt ob schriftl. oder mündlicher AV. Mündlicher AV siehe Ausführungen oben, dann würde ich eh behaupten, es gibt keine Befristung. Schriftlicher AV mit Befristung... Na und? Die Bestätigung hat sie. Will der AG den Vertrag dann nicht machen, kann sie es einfordern. Reibungen und Klagen gibt es Meist aber in der Theorie ist der Fall klar. Die Fragestellerin muss sich des Risikos und des Ärgers bewusst sein. An sich reicht die Bestätigung um dann Erfüllung zu verlangen. Der Rat bzgl. loslegen, man wird ja nicht gleich schwanger ist übrigens quatsch. Gerade in solchen Situationen klappt es doch oft sofort ;-) In diesem Sinne, schönen Nachmittag.

Mitglied inaktiv - 06.03.2018, 16:13



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Ach siehste, Frau Bader hat zwischenzeitlich geantwortet und mir scheint meine erste Antwort war wohl richtig. Bevor man rechtl. falsch berät, ist es besser die Zeit sinnvoll für Fortbildungen zu nutzen, z.B. im Personalrecht.

Mitglied inaktiv - 06.03.2018, 16:19



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Deinen Rat mit der Fortbildung kannst du dir ja selbst mal vornehmen. Hier eine deiner Falschberatungen: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Bv-waehrend-elternzeit_176130.htm

Mitglied inaktiv - 07.03.2018, 09:39



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Ach herje, tut sich die BV Polizei zusammen. Liebe Uriah, Wie ich bei der Fragestellung schrieb. Recherchiere ich nicht ob die Angaben der Fragesteller stimmen und ob sie 5 Tage vorher etwas anderes behauptet haben. Ich nehme das Gegebene hin. Gibt der Fragesteller Unwahrheiten an, ist er selbst schuld. Frage war EZ läuft aus ohne vorzeitige Beendigung, habe einen unbefristeten Job in EZ gehabt und hätte dann 2 Jobs! Bekomm ich jetzt im BV das Geld für beide Jobs? Meine Antwort war ja, sofern 48 Wochenstunden vertraglich nicht überschritten werden. Reduzierung um 2 Stunden notwenig. Ein Glück kann es Dank deines Links jeder selbst nachlesen. Daran ist absolut nichts fehlerhaft gewesen. Frau Bader's knappes nein ist den 50 Arbeitsstunden geschuldet. Dies lässt sich aber ändern sofern ein AG mitspielt. Mit dem Hühnerstall hat die Frau übrigens sinnbildlich recht. Einige Experten stürtzen sich auf BV Fälle wie Hühner aufs Korn :-). Beste Grüße

Mitglied inaktiv - 07.03.2018, 09:51