Frage: Schimmelbefall

Folgendes seit Mai besteht ein Wasserschaden der nun auch mit Schimmelbildung einhergeht habe den Vermieter auch rechzeitig Bescheid gegeben ,aber es passierte nichts .Muß dazu sagen das ich im 8.Monat schwanger bin.Nun endlich nach Androhung das ich das Bauaufsichtsamt u. Gesundheitsamt informieren werde .Wurde heute der Schaden beseitig beim Obermieter im Wasserschacht im Bad war ein Abflußrohr undicht.Nun soll das ganze 6 Wochen austrocknen bevor sie bei uns dann den Schimmel entfernen .Habe wir Anspruch auf eine andere Wohnung?Die Zeit wird bis zur Endbindung ganz schön knapp u.wer weiß was die hier für Chemiebomben einsetzen um den Schimmel dann nun endlich zu enfernen.Ist ganz schön lang geworden.Hoffe trotzdem das es einen Rat gibt!Dankeschön

Mitglied inaktiv - 12.07.2004, 19:17



Antwort auf: Schimmelbefall

Hallo, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Das bedeutet:Kündigen Sie sofort und dann müssen Sie halt sehen, wie es ausgeht. Ob Sie damit durchkommen, ist eine Frage, ob der vermieter klagte. Und dann ist es eine Ermessensfrage des Richters (im Zweifel). Weiteren Druck auf Ihren Vermieter können Sie durch eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ausüben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2004