Frage: Schimmel in der Wohnung

Hallo Frau Baader, ich brauche ganz dringend Ihren Rat. Die Suchergebnisse zum Thema habe ich gelesen. Wir wohnen seit einem Monat vor der Geburt unseres Sohnes (Also seit etwas über 6 Monaten in einer renovierten Altbauwohnung (also wurde gestrichen usw.)). Seit ca. zwei Monaten haben wir Schimmel an den stark beschlagenden Fenstern entdeckt und mittlerweile auch an den Ecken der Fensterrahmen/Wand. In der Küche haben wir einen Schrank komplett abgerückt (stand pflichtgemäß aber mit Abstand zu Wand) und nun auch dort einen ca. 50 quadratcentimeter großen Schimmelfleck entdeckt. Zudem ist der alte Küchenschrank total befallen und es ist nciht klar, ob das Erbstück/Leihgabe meiner Eltern zu retten ist... Der Vermieter sagt nun (nachdem er zuerst sagte, naja, wenn zwei Personen zuhause sind (ich und der Kleine), könne mal eine stärkere Luftfeuchtigkeit auftreten...), dass er glaubt, dass es an der fehlenden Isolierung der zwei UAßenwände in der Küche liegt....Generell ist aber die Wohnung eher feucht als trockenluftig. Zudem sagt er, er sei "machtlos" und müsse darüber nachdenken..... Wir würden am liebsten ausziehen, haben aber wenig finanzielle Mittel, da wir zum Teil von Hartz vier leben (Gehalt meines Freundes reicht nicht, wird angerechnet). 1. Wie ist das mit der Mietminderung, kann man die einfach selbst "vollstrecken"? 2. Reicht bei Vermieter eine mündliche Mängelanzeige? Mein Kind hat vermehrt Schupfen und ich vermute, es könnte eine Folge sein.... 3. Wer zahlt den Berater vom Gesundheitsamt? 4. Was muss man beim Jobcenter abgeben, damit ein Umzug bewilligt wird? Wird dieser finanziert? Den ersten haben wir irgendwie selbst finanziert bekommen, aber den jetzt werden wir kaum bezahlen können, da ich durch eine Gesetzeslücke auch schon den größten Teil meiner privaten Krankenversicherung selbst tragen muss... Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 12.01.2010, 14:22



Antwort auf: Schimmel in der Wohnung

Hallo, 1. Ankündigen, Frist setzen, machen 2. Nein, schriftlich 3. Ich denke, das kostet nix - einfach mal fragen 4. Das Gesundheitsgefährdungen vorliegen, am besten Beweise haben (Gesundheitsamt, Kinderarzt) Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2010



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