Hallo,
wir haben in der küche schimmel sowie an den seiten zwischen wand und fensterrahmen !(auch im kinderzimer)
ich habe den verdacht, das unser großer daher ständig krank ist ... meine allergien haben sich mmn auch verschlechtert (gegen mehr sachen allergisch) !
aber ... wie schreibe ich jetzt einen brief an die hausverwaltung? wir würden hier gerne so schnell wie möglich ausziehen , wie kann ich soein schreiben aufsetzen?bzw. ich muss die verwaltung ja quasie erst auffordern das der schimmel beseitigt wird, oder wie läuft es mit einem gutachter?ich habe gehört, sollte dieser feststellen das es nicht am bau liegt, müssen wir die ganzen gutachterkosten + sanierungskosten zahlen, welche wir uns aber nicht leisten können! Aber wir können auch nicht hier im schimmel weiter leben !
wir hatten vor einiger zeit bei der verwalterin angerufen, aber da hieß es nur .. wir lüften/heizen falsch .... !
der nachbar von unten sagte schon ... das ist nicht normal, so viel schimmel,und an der wand stand/steht auch nichts !
Was sollen wir nun machen? Bin schon am verzweifeln !
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 15:16
Antwort auf:
Schimmel in der Wohnung ...
Hallo,
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab.
Also schnellstens das AMt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage).
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.
Zum Kinderarzt würde ich auf jeden Fall gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass die Kranheit daher kommt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.06.2008
Antwort auf:
Schimmel in der Wohnung ...
Hi,
natürlich kannst du die Hausverwaltung unter Fristsetzung auffordern, den Schimmel zu beseitigen - doch ob Überstreichen wirklich hilft?
Ich denke, dir wird daran gelegen sein, die Ursache herauszufinden - also lass dir einen Bausachverständigen empfehlen, evtl. auch einen Gutachter für Feuchtigkeitsschäden. Selbst wenn der Fehler bei euch liegt - dann erfahrt ihr, wie ihr euch zukünftig verhalten müsst - spätestens beim Auszug wird es eh Streit geben und ein Gutachter angefordert werden.
Da würde ich - schon der Gesundheit wegen - gleich nach der Ursache suchen und dann nach einer Lösung gemeinsam mit der Hausverwaltung.
Gruß, speedy
Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 15:43
Antwort auf:
Schimmel in der Wohnung ...
Hallo speedy,
wir sind uns keiner schuld bewusst .. besonders weil in den räumen in denen der schimmel ist garnicht gekocht oder wäsche getrocknet wird sowie auch keine pflanzen stehen die gegossen werden !
allerdings können wir uns auch keinen gutachter leisten und im mieterverein sind wir leider auch (noch) nicht !
Wir haben 2 Kinder im alter von 4,5 jahren und 1,5 jahren, und ich mache mir natürlich gedanken um die gesundheitlichen auswirkungen des schimmels (besonders weil er ja auch im kinderzimmer ist!) !
Wir wollen am donnerstag zum gesundheitsamt gehen, ob die uns helfen können?
LG
Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 15:56