Frage: Schichtdienst

Hallo Frau Bader, ich habe vor meiner Elternzeit im Einzelhandel, aber nicht in Schichten gearbeitet, weil ich im Büro des Wareneinganges (Lager) tätig war.Meine Arbeitszeit ging von 9.00-15.30 Uhr. Nun fange ich im März nach 2 Jahren Elternzeit wieder an zu arbeiten und höre jetzt von meinen Kollegen, dass sie in Schichten arbeiten müssen. 1 Woche von 4.30-11.00Uhr, 1Woche von 13.00-19.30 Uhr und 2 Wochen von 9.00-15.30 Uhr. Die Krippe hat aber nur von 7.00-17.00 Uhr auf und mein Mann ist die Woche über nicht vor Ort. Kann ich auf meine "alte" Arbeitszeit bestehen oder wie muss ich mich verhalten? Ich habe am Montag ein Gespräch mit meinem Chef und hätte vorher gerne die rechtlichen Möglichkeiten gewusst. Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße mabuja

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 22:25



Antwort auf: Schichtdienst

Hallo, wenn er es gütlich nicht macht, sieht es schlecht aus Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2010



Antwort auf: Schichtdienst

Sagt Dein Arbeitsvertrag etwas zu den Arbeitszeiten? Wenn ein, dann wird es schwierif... denn die anderen hatten früher ka sicher auch die selben ASrbeitszeiten und müssen jetzt schichten... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 22:54



Antwort auf: Schichtdienst

Im Arbeitsvertrag steht nichts zu den Arbeitszeiten. Die anderen haben aber alle keine kleinen Kinder, die in der Einrichtung betreut werden. Das muss man doch auch berücksichtigen oder nicht?! Viele Grüße zurück

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 11:03



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