Frage: Scheinunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, der Erzeuger meines Sohnes (18 Monate) hat sich Ende letztes Jahres von mir getrennt. Seit Februar diesen Jahres zahlt er nach langem hin und her 192,-- Euro für unseren Sohn. Gleichzeitg habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er auch, obwohl wir nicht verheiratet waren, für mich unterhaltspflichtig ist, bis unser Kind 3 Jahre alt ist. Er war vor unserer Beziehung verheiratet, schon getrennt lebend und wurde aber bis zum heutigen Tag nicht geschieden. Mittlerweile läuft die Scheidung und ich habe durch Zufall erfahren, dass er es anstrebt einen Scheinunterhalt mit seiner Frau zu vereinbaren, damit er mir nichts bezahlen muss, denn bisher hat seine Frau gänzlich auf ihren Unterhalt verzichtet, da sie nicht darauf angewiesen ist. Wie kann ich dieses Verhindern oder welche Möglichkeiten habe ich überhaupt? Als einziges "Beweismittel" habe ich eine E-mail, die ich "unrechtmässig" bekommen habe, da ich die ersten Monate noch vollen Zugriff auf unser bis Ende des Jahres gemeinsames E-mail-konto hatte und er diesen Schritt mit seinem Vater besprochen hat.

Mitglied inaktiv - 02.07.2004, 20:58



Antwort auf: Scheinunterhalt

Hallo, das sieht mit dem Beweis schlecht aus! Und ohne haben Sie keine Chance. Die EMail wird aus verscheidenen Gründen nicht zählen. Können Sie nicht einen "Spitzel" aussenden, der ihn ausfragt u hinterher als Zeuge zur verfügung steht? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2004