Frage: Scheidungsurteil/Terminprotokoll

Hallo Frau Bader! Ich habe heute mein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bekommen. Am Urteil selbst hat das Gericht noch das Terminprotokoll dran getackert. Brauche ich für Behördengänge alles oder nur das eigentliche Scheidungsurteil? Auf dem Urteil steht die aktuelle Adresse meines Exmannes, auf dem Terminprotokoll (warum auch immer) die alte. Ist das ein Problem? Danke

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 21:18



Antwort auf: Scheidungsurteil/Terminprotokoll

Hallo, Sie brauchen nur das Urteil Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2010



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