Scheidungsfolgevereinbarung für Unterhalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Scheidungsfolgevereinbarung für Unterhalt?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat mich in der Schwangerschaft unseres 2. Kindes von jetzt auf gleich verlassen. Dies war vor genau zwei Jahren. Unsere Tochter ist mittlerweile 6 Jahre und unser Sohn 19 Monate alt. Nun ist er mit der dritten Frau nach mir zusammen. Alle wollte er heiraten (auch die ersten beiden Damen wurden kurzerhand verlassen) jedesmal wollte er die Kinder vorstellen, was ich zumindest für den kleinen erfolgreich vermeiden konnte. Nun ist er zu Frau nr. 3 gezogen. Nach 4 Wochen Partnerschaft nimmt er bereits beide Kinder jedes zweite Wochenende mit (wir haben beide in Ffm gewohnt, ich bin im Sommer her gezogen, damit wir die Kinder gemeinsam betreuen können - er ist seit November in Düsseldorf und ihm sind die Pläne unsere Kinder hier gemeinsam großzuziehen nun nicht mehr wichtig). Aufgrund dieser Unzuverlässigkeit seiner Aussagen, möchte ich eine Scheidungsfolgevereinbarung beurkunden lassen. In der soll der Kindesunterhalt geregelt sein sowie ein Unterhalt für mich, zumal ich ja nur Teilzeit arbeite und bis auf alle zwei Wochenenden alles alleine mache. Ist die Vereinbarung sinnvoll? Was wäre wenn mein noch Ehemann weitere Kinder bekommt? Würde die Vereinbarung trotzdem greifen? Die Scheidung möchte er so schnell wie möglich durchziehen, damit er die neue Freundin schnellstens heiraten kann. Danke und viele Grüße K.

von K.Kult am 14.12.2017, 22:01



Antwort auf: Scheidungsfolgevereinbarung für Unterhalt?

Hallo, TrennungsU kann man nicht beim Notar festlegen - und beim KindesU gibt es üblicherweise eine Klausel, dass er bei einem weiteren Kind angepasst wird Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



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