Bin noch nicht geschieden und bekomme im Nov. ein Kind von meinem jetzigen Partner.Ich hörte von einer neuen Regelung,wonach dem Kind bei Vaterschaftsanerkennung sofort der Name des wirklichen Vaters gegeben werden kann,da wir ohnehin vorhaben, nächstes Yahr zu heiraten.Stimmt das ?
Mitglied inaktiv - 17.07.2001, 19:40
Antwort auf:
scheidung
Liebe Heike,
grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem JAhr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt.
Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirsam.
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine VAterschaft durch Anerkenntnis begründen.
Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater.
Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2001