Hallo Frau Bader, keine Ahnung ob Sie mir helfen können, ich versuche es trotzdem mal meine Frage zu formulieren. Am 1.12.2010 bin ich von meinem (Ex)Mann geschieden worden. Da wir so weit eigentlich ein gutes Verhältnis hatten und nichts geregelt werden musste, hat nur mein Mann einen Anwalt genommen. Nun ging es um die Bezahlung und wir haben jeder eine Rechnung vom Anwalt bekommen und jeder soll die Hälfte zahlen. Da ich momentan in Elternzeit bin und nur wenig Geld zur Verfügung habe, habe ich mit dem Anwalt Ratenzahlung vereinbart, habe aber nicht damit gerechnet, dass der Anwalt damit bei meinem ExMann hausieren geht. Der ist nun sauer auf mich, warum ich "seinen" Anwalt nur mit Ratenzahlung bezahlen kann. Dazu meine Frage: Ich habe ja mit dem Anwalt keinen Vertrag, d.h. ich habe auch nie etwas unterschrieben. Wer ist denn rechtlich verpflichtet den Anwalt zu bezahlen und womit muss ich rechnen, wenn ich nun gar nichts zahlen würde? Kann der Anwalt mich verklagen? Ist denn Ratenzahlung so unüblich bei den großen Summen? Mein ExMann hat gut reden, er verdient einen Haufen Geld und nicht zuletzt sein Gehalt hat ja die Scheidung so teuer gemacht. Danke, wenn Sie mir einen Rat geben können.
Mitglied inaktiv - 12.01.2011, 17:06