Hallo,
mein Freund will sich von seiner Frau scheiden lassen. Sie wiederum erpreßt ihn, indem sie sagt, daß sie nur dann in die Scheidung einwilligt, wenn sie im gemeinsamen Haus wohnen darf und er weiterhin dafür zahlt.
Meine Frage ist nun: was passiert eigentlich, wenn der eine Partner die Scheidung einreicht und der andere aber nicht einwilligt?
Viele Grüße, Kerstin
Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 22:31
Antwort auf:
Scheidung-einseitig?
Hallo,
wenn die Ehe zerrüttet ist (er hat ja eine neue Partnerin) wird spätestens 3 Jahre nach der Trennung auch ohne Zustimmung geschieden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2005
Antwort auf:
Scheidung-einseitig?
Dann müssen sie erst 3 Jahre von Tisch und Bett getrennt leben, danach wird die Ehe auch ohne die Einwilligung seiner Nochfrau geschieden. Er soll sich nicht erpressen lassen, sondern nen guten Anwalt suchen.
LG
Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 22:52
Antwort auf:
Scheidung-einseitig?
Ich will ja nicht gemein sein, aber:
3 Jahre ist die gesetzliche Frist, unter der dann nix geht, aber:
Wenn es die Ex-Frau geschickt anstellt, kann sich das auch 5-8 Jahre hinziehen...
Tja, da werdet Ihr gute nerven brauchen und der Exfrau klar machen müssen, daß es weder was zu erpressen gibt, noch dadurch mehr Unterhalt rausspringt!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.04.2005, 19:41