Hallo Frau Bader, habe meherer Fragen. Mein mann ist mal wieder abgehauen und ich denke er wird die scheidung einreichem. ich werde 4200 unterhalt ( wurde vom anwalt ausgrechnet )bekommen ( habe ich aber noch nicht bei meinem mann eingeklagt, da ich bis heute ans konto komme, wird sich aber sicher ändern ). steht mir für die restliche zeit, mein sohn wird erst am 10.03. 2002 2 Jahre alt zu? es stünde mir zu, aber ich denke bei der höhe des unterhalts wohl eher nicht. habe keine lust die anträge von vorne auszufüllen, ich verstehe da die regelung nicht so ganz. kann er jetz die eigentumswohnung, die er mit in unsere ehe gebracht hat plötzlich unserem sohn überschreiben und was heißt das für mich ??und, mein mann ist privat krankenversichert und ich beitragsfrei ( war gesetzlich versichert )bis zum ende des erziehungsurlaubes. für unseren sohn mussten wir jetzt die ganze zeit zahlen, da er nirgends familienversichert werden konnte. nun die frage. wie sieht es denn jetzt aus?? mein mann ist weg. noch eine frage. wir sind vor 4 monaten in ein haus zur miete gezogen. das kann ich mir von 4200 unterhalt aber auch nicht leisten und bis ich eine geeignete wohnung gefunden habe dauert es ja auch ein paar tage, zudem die kündigungsfrist. kann ich wohngeld beantragen??? oder reichen 4200 aus um alleine damit klar zu kommen. die miete beträgt 2000 kalt. thema sorgerecht. wenn mein mann damit einverstanden ist, kann ich dann ohne antrag das alleinige sorgerecht erhalten oder nicht?? vielen dank für ihre antworten. mona
Mitglied inaktiv - 06.01.2002, 11:54