Frage: Scheidung! Vaterschaftsanerkennung

Hallo, da unser Versorgungsausgleich bereits bei AG ist, warten wir nur noch auf eien Termin. Hoffe dass wird in ca. 6 Wochen soweit sein. Jetzt meine Frage, vor zwei Wochen wurde festgestellt, dass ich von meinem jetzigen Lebensgefährten schwanger bin. Jetzt habe ich gehört dass rückwirkend von der Geburt 301 Tgae zurückgezählt wird. So wäre ja rechtlich mein NOCHEHEMANN der Vater des Kindes. Was kann ich jetzt tuen??? Kann man das ganze schon im Vorfeld abklären oder erst nach der Geburt. Und welchen Familienname erhält dass Kind. Mein Lebensgefährte will die Vaterschaft natürlich anerkennen. Was ein Durcheinander. Hoffe sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.

Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 21:02



Antwort auf: Scheidung! Vaterschaftsanerkennung

Liebe Schara, das Kind gilt als ehelich, wenn es rechnerisch in der Ehe gezeugt wurde. Erstmal kann man gar nichts machen, später kommt es auf Ihren Mann an. Im Notfall kann auch die Mutter eine Vaterschaftsfeststellung vor Gericht begehren. Rein Theoretisch muss bis dahin aber der Ehemann Unterhalt zahlen. Das KInd trägt seinen Namen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2001



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