Frage: Schadensfall

Guten Tag, Frau Bader, mein Sohn (3 1/2 Jahre) besucht einen Ganztageskindergarten. Heute habe ich dort zufällig ein Gespräch zwischen der Kindergartenleiterin und einer Mutter mitbekommen, in dem es um Folgendes ging: Drei Kinder haben während der Kindergartenzeit eine Decke mit einer Schere zerschnitten. Die Leiterin der Einrichtung formulierte dann wie folgt: Es waren drei Kinder, da wird es nicht ganz so teuer. Kaufen Sie eine neue Decke. Ich muss ehrlich sagen, das hat mich doch sehr verwundert. Nicht, dass ich das Verhalten der Kinder billigen würde, nein, aber wie mit einem Schaden umgegangen wird. In dem Fall war es eine Decke, die vielleicht nicht die Welt kostet, was aber, wenn ein größerer Schaden auftritt? Oder was, wenn andere Kinder dabei Schaden erleiden? Mein Sohn kam kürzlich mit einem absolut verkratztem Gesicht nach Hause, es waren richtig tiefe Wunden, die von einem anderen Kind verursacht wurden. Erst auf mein Nachfragen wurde ich aufgeklärt. In dem von mir geschilderten Fall wurde "nur" ein Gegenstand zerstört. Da werden die Eltern darauf angesprochen. Ich finde das äußerst merkwürdig und hätte gern gewusst: Ja, wie ist da eigentlich die Rechtslage? Verletzung der Aufsichtspflicht oder ....??? Ich sage schon mal vielen Dank für Ihre Antwort, freundliche Grüße

Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 15:09



Antwort auf: Schadensfall

Hallo, die KInder sind nicht deliktsfähig (=haften nicht für Schäden). Ausserdem haben doch die Mitarbeiter des KiGas die Aufsichtspflicht verletzt Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2010



Antwort auf: Schadensfall

Ich würde auch keinen Cent bezahlen

Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 20:50