Frage: Sanierung

Sehr geehrte Frau Bader, im Oktober erwarten wir unser erstes Baby. Unser Bad vorallem das Waschbecken und die Toilette sind absolut sanierungsbedürftig, für uns und insbesondere wenn der Nachwuchs da ist- unzumutbar, unhygienisch. Da den mehrmaligen mündlichen Anfragen und Aufforderungen nicht nachgekommen wurde, weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Was kann ich tun, das der Vermieter den Schaden behebt, und auch so schnell wie möglich, da die Sanierung ja auch eine ziemliche Belastung in der Schwangerschaft und erst Recht nach der Geburt darstellt? Kann ich ihm eine Frist setzen oder gegebenenfalls die Miete kürzen? Vielen Dank, M.

Mitglied inaktiv - 31.05.2001, 11:06



Antwort auf: Sanierung

Liebe Morris, wenn es wirklich so krass ist, müssen Sie ihn anschreiben und eine Frist setzen. Schildern Sie hygienegefahr und teilen Sie mit, dass Sie nach fruchtlosem Verstreichen der Frist die Miete mindern (ca. 10%) und sich an die Gesundheitsbehörde wenden. AChten Sie bei der Mietminderung darauf, dass Sie insgesamt nciht den Betrag von 2 Mo-mieten überschreiten. Gruß, NB Dann muss er damit rechnen, dass das Haus geräumt wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2001