ohne auf das recht pochen zu wollen, nur weil es micn interessiert,ist es rechtlich erlaub, dass ein kiga es verwehrt,sanfte ablösung bei kigastart zu gewähren,die ja eindeutig zum wohle des kindes ist!
Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 15:41
ohne auf das recht pochen zu wollen, nur weil es micn interessiert,ist es rechtlich erlaub, dass ein kiga es verwehrt,sanfte ablösung bei kigastart zu gewähren,die ja eindeutig zum wohle des kindes ist!
Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 15:41
Hallo, das kommt auf die Satzung an. Gruß, Nb
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2006