Sachverhalt ist etwas kompliziert - hoffe, Sie können mir helfen!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sachverhalt ist etwas kompliziert - hoffe, Sie können mir helfen!

Hallo Frau Bader, ich bin nach der Trennung von meinem (nun Ex-)Partner mit unserer Tochter in der gemeinsamen Wohnung geblieben und habe ein Leerzimmer an eine Studentin untervermietet. Es wurde ein ordnungsgemäßer Untermietvertrag nach dem neuen Mietrecht abgeschlossen. Seit einiger Zeit habe ich nun einen neuen Partner, von dem ich im August mein zweites Kind erwarte. Wir möchten zusammen ziehen (von der Wohnungssuche wurde meine Untervermieterin übrigens Mitte Januar mündlich in Kenntnis gesetzt), benötigen dazu aber eine größere Wohnung als meine "alte". Gestern haben wir die Zusage für eine solche Wohnung erhalten, allerdings ist der Einzugstermin bereits der 15.04.04. Da ich natürlich eine doppelte Mietbelastung vermeiden möchte, würde ich meine Wohnung hier gern früher als im Rahmen einer fristgemäßen Kündigung möglich an einen Nachmieter übergeben, möglichst zum 01.05 - was angesichts der Wohnungssituation hier in Freiburg auch kein Problem sein dürfte. Was aber wird dann aus meiner Untermieterin? Ich habe sie über die neue Entwicklung natürlich bereits informiert und ihr nahe gelegt, sich zum 01.05. ein neues Zimmer zu suchen, aber streng genommen bin ich doch an eine dreimonatige Kündigungsfrist gebunden, nicht?! Müsste ich schlimmstensfalls also die Wohnung bis zum 31.06. behalten und weiterzahlen oder meiner Untermieterin bis zum Ablauf der 3 Monate in der neuen Wohnung einen Raum zur Verfügung stellen? Gelesen habe ich im Internet lediglich, dass das Untermietverhältnis faktisch auch mit dem Auszug des Hauptmieters endet, der Untervermieter aber schadensersatzpflichtig werden kann, falls die Fristen nicht eingehalten werden... Über eine Antwort oder einen Vorschlag von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße aus Freiburg Nicole

Mitglied inaktiv - 14.03.2004, 18:11



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Weiß nicht, ob sich das inzwischen geändert hat...aber ich hatte früher auch mal ein möbliertes Zimmer zur Untermiete, und das hatte nur 14 Tage Kündigungsfrist! Stand auch so im Mietvertrag.

Mitglied inaktiv - 14.03.2004, 19:30



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o.T.

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 10:27



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Untermieter haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende....was steht denn im Vertrag?? lg

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 11:20