Sehr geehrte Frau Bader, Bevor ich unerwartet im Januar 2012 schwanger wurde, hatte ich mit meinem Arbeitgeber ein Sabbatical vereinbart. Ich habe 13 Monate 100% gearbeitet und 90 % Gehalt bekommen. Die vertragliche Vereinbarung lautet, dass ich im "Sommer 2013" die Überstunden (knapp 150) 'abfeiern' kann. Nun habe ich seit Ende Mai ein Beschäftigungsverbot und mein Arbeitgeber sagt, da der Zeitraum bereits vereinbart gewesen sei, würden die Überstunden verrechnet. Ich hätte weder Anspruch auf Auszahlung, noch darauf, sie später abzufeiern. Gewissermaßen verfallen sie dadurch, dass der Zeitraum vorher festgelegt wurde. Hat er recht? Habe ich jetzt im Grunde kostenlos für ihn gearbeitet? Oder ist es Auslegungssache und ich sollte einen Anwalt hinzuziehen?
von Feuerphoebe am 11.06.2013, 18:57