Frage: STUNDENREDUZIERUNG NACH ELTERNZEIT

Hallo wenn man eine bestimmte Stundenreduzierung beantragt hat ,es aber in einem Gespräch mit dem AG eher nekativ gelaufen ist. Muss er mir falls er nicht schriftlich (einen Monat vor Arbeitsbeginn)absagt mir diese Stunden zusagen ???? ImBewerbungsschreiben zur Stundenreduzierung habe ich erwähnt das ich leider nicht mehr voll arbeiten kann. Kann er das gegen mich verwenden!!!!!!!!!! VIELEN DANK

Mitglied inaktiv - 10.10.2006, 20:12



Antwort auf: STUNDENREDUZIERUNG NACH ELTERNZEIT

HAllo, die Regel der 4 Wo. gilt nur bei Reduzierung NACH der EZ! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2006



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