Ich habe gehört das man wenn man Beschäftigungsverbot erteilt bekommen hat trotzdem von der Firma Urlaub und Urlaubsgeld bezahlt bekommen muß bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Meine Firma teilte mir aber mit da ich gleich an Anschluß des Erziehungsurlaubes meines vorherigen Kindes das Beschäftigungsverbot erteilt bekommen hab mir kein Urlaub und Urlaubsgeld zustände da ich mindst. einen Tag hätte arbeiten müssen um dies zu bekommen. Ist das denn wahr? Kann ich vielleicht was dafür das ich aus Gründen zum Schutze von Mutter und Kinder(ich bekomme Zwillinge) nicht arbeiten durfte? Wer weiß darüber Bescheid? Danke Viele Grüße Claudia S.
Mitglied inaktiv - 07.06.2002, 23:48