Hallo Ich habe mal eine grundsätzliche Frage die mich aber zum Glück nicht betrifft. Zur SS in der Probezeit habe ich viel unter suchen gefunden. Mich interessiert ob man dann automatisch in einem festen Arbeitsverhälltnis ist oder ob die Probezeit dann sozusagen nach der Elternzeit angehängt werden darf? Die Probezeit darf ja höchstens 6 Monate betragen. Wird man in der Zeit schwanger reicht ja auf jeden Fall schone in halbes Jahr Elternzeit um dann einen normalen Vertrag mit längeren Kündigungszeiten zu haben. Habe ich das richtig verstanden? Danke da schon länger drüber nach. Es wird wohl auch nicht so einfach sein durchzubekommen das man die Schwangere aus einem anderen Grund als dem der SS gekündigt hat. LG Tanja
Mitglied inaktiv - 13.06.2005, 20:04