SPFH und der sogenante Kontrollauftrag des Jugendamtes !!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: SPFH und der sogenante Kontrollauftrag des Jugendamtes !!

Hallo Meine Frau und ich haben zusammen 4 Kinder, die zusammen bei uns in der Familie Leben .Nun haben wir unser 4.Kind bekommen , und sie war ein frühchen .Da wir eine SPFH (Sozial Pedagogische Familien Hilfe ) haben , nimmt diese laut meiner Meinung ihre aufgabe ein wenig zu übereifrig ! Sie muss ja nun laut des Jugendamtes 2 mal am Tag Kontrollieren ob hier bei uns alles rechtens zu geht , und dies sogar am Wochenende . Die Termine gibt sie vor und wir müssen uns danach richten . Wenn man mal Wochenende haben will so kann man hier nichts planen , und man bekommt Termine von ihnen vorgegeben . Ich bin derzeit leider ohne Arbeit , und mir fehlen die Mittel zu einem Rechtsanwalt zu gehen .Ist das rechtens was das Jugendamt dort macht ? Wir machen alles für unsere Kinder und hier liegt keinerlei Kindeswohlgefährdung vor .Wenn es erfolgreiche Tipps gibt , wie ich die Leute wieder los werde so bin ich dafür auch dankbar . ich habe diesen Leuten auch mal auf die drastische Art gesagt das ich tun und machen kann was ich möchte hier in meiner Wohnung !! Bitte helft mir denn ich weis langsam nicht mehr was ich dagegen noch machen kann .Ich arbeite mit und versuche alle Sachen so zu machen das sie zufrieden sind ......es werden aber statt weniger immer mehr .

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 16:49



Antwort auf: SPFH und der sogenante Kontrollauftrag des Jugendamtes !!

Hallo, meine Vorredner haben recht! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2010



Antwort auf: SPFH und der sogenante Kontrollauftrag des Jugendamtes !!

... dann geh zu deinem Amtsgericht in deinem Ort und beantrage einen Beratungshilfeschein. Dann zahlst du beim Anwalt nur EUR 10,00 "Unkostenbeitrag" und darin eingeschlossen ist sogar die außergerichtliche Korrespondenz mit den erforderlichen Behörden (Jugendamt und was noch so ansteht). LG Arlett

Mitglied inaktiv - 26.09.2010, 17:06



Antwort auf: SPFH und der sogenante Kontrollauftrag des Jugendamtes !!

wenn du arbeitslos bist kannst du pkh beantragen wie oben schon geschrieben. aber ich glaube das könnte probleme geben jetzt hat das ja euch einmal im auge und vielleicht sollte man erstmal ein klärendes gespräch suchen. das mit den terminen finde ich auch sehr ungewöhnlich, das sie diese vorgibt. klar muss sie gucken das sie alle termine unter einen hut bekommt,aber ihr habt sicher auch noch andere dinge zutun. vielleicht könnt ihr euch so einigen,auch wenn es schwer ist, denn das ja sitzt sicher am längerem hebel und grundlos werden sie sicher nicht bei euch eingesetzt. so würd ich es machen nicht das man danach noch mehr probleme am bein hat.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 09:03



Antwort auf: SPFH und der sogenante Kontrollauftrag des Jugendamtes !!

Hey, habe gerade von deinem Problem gelesen und frage mich ob Du von Seiten des ASD nicht über deine Rechte aufgeklärt worden bist. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist wie es im Wortlaut bereits deutlich wird eine Hilfe und keine Kontrollinstanz des Jugendamtes (jedenfalls von Gesetzgeben so gemeint). Du stehst als Empfänger dieser Hilfe als Leistungsberechtigter nicht in der Pflicht diese anzunehmen... denn sie ist generell freiwillig, solange sie nicht als richterliche Auflage gestellt wird. Stände eine Kindeswohlgefährdung im Raum so wäre das Jugendamt in seiner Wächterfunktion dazu verpflichtet, wenn nicht andere Hilfe zu deren Abwendung beitragen würden, den entzug der Elterlichen Sorge zu beantragen. Hierfür müssten jedoch "handfeste" Vernachlässigungen oä vorweisbar sein. Ihr seid als Eltern jederzeit berechtig die Hilfe zu beenden. Darüber hinaus ist im § 36Abs.1 Satz !, das Freie Wunsch und Wahlrecht verankert. Ihr habt demnach (solange damit nicht erhebliche Mehrkosten verbunden sind) zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe die freie Entscheidung wer die Familienhilfe machen soll. Wenn du Anwaltliche Hilfe benötigst, steht dir diese bei ALGII kostfrei (Selbstbeteiligung höchstens 10€ zu). Einen Antrag auf einen Beratungsschein kannst du bei Gericht stellen. Viele Anwälte stellen diesen auch selbst aus... einfach mal nachfragen bei einem Anwalt deiner wahl. Ansonsten viel Glück und ich hoffe die Anwort kam nicht zu spät.

Mitglied inaktiv - 17.12.2010, 03:19