HALLO!
HABE AUCH MAL WIEDER EINIGE ANLIEGEN...
MEINE ELTERNZEIT ENDET IM NOVEMBER 2007.
MEIN ARBEITGEBER ERMÖGLICHT MIR KEIN WIEDERKEHREN;DENN ICH BIN VON BERUF ALTENPFLEGERIN UND MÜSSTE (AUCH IN TEIZEIT) DREI SCHICHTEN ARBEITEN.
DIES IST MIR MIT KIND UND PARTNER DER NUR AM WE ZU HAUSE IST, ÜBERHAUPT NICHT MÖGLICH!!!
NUN MEINE FRAGE. WENN ICH SELBST KÜNDIGE,BEKOMME ICH DANN EINE SPERRZEIT DER AG? UND WIE IST MEINE KÜNDIGUNGSFRIST? ANGESTELLT BIN ICH SEIT FEBRUAR 2001.
UND JETZT NOCH EINE BLÖDE FRAGE. KENNE MICH MIT SOETWAS ÜBERHAUPT NICHT AUS, ABER WIE FORMULIERT MAN ÜBERHAUPT EIN KÜNDIGUNGSSCHREIBEN? BIN RATLOS...UND TRAURIG DAS ES FÜR MICH KEINE ZUNKUNFT GIBT IN MEINER ALTEN FIRMA,OBWOHL ICH DORT IMMER GERN GEARBEITET HABE.
TRAURIGE GRÜßE VON
NICOLA
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 14:09
Antwort auf:
SELBST KÜNDIGEN?
Hallo,.
Sperre: eher nicht, weil ja Grund da. ABER: wenn Sie nur begrenzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie auch nur anteilig Leistungen.
Formulierung: Hauptsache, schriftlich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2007
Antwort auf:
SELBST KÜNDIGEN?
Also erst mal Hi...
mit den Sperrfristen bin ich mir nicht so sicher, denke aber mal, daß Du keine bekommst, da Du zwecks fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kannst.
Formulieren würde ich das so:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht zum DATUM EINTRAGEN. Leider ist es mir mit denen von Ihnen vorgeschlagenen Arbeitszeiten nicht möglich, weiterhin in Ihrer Firma zu arbeiten.
Ich bitte sie um Zusendung meiner Unterlagen und meines Zeugnisses.
Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit bedanken und verbleibe
mit freundlich Grüßen
Peekaboo
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 19:23