Frage: Rund um das Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin als Kinderkrankenschwester mit einer 100% Stelle auf einer Entbindungsstation beschäftigt. FÄ hat mir jetzt ein Beschäftigungsverbot wegen verschiedenen Gründen erteilt. Überschrift : Individuelles Beschäftigungsverbot Ihr Text: " Aufgrund meiner Untersuchung vom 16.2.15 muss ich ein totales Beschäftigungsverbot nach Paragarph 3 MuSchuG aussprechen ... um Schwangere und Kind nicht zu gefährden." Mir fehlt unter anderem der Zytomegalie Schutz und da ich mit sämtlichen Körperflüssigkeiten in Berührung komme, der diesen überträgt, wurde da BV ausgesprochen. Ich habe noch ein Nebengewerbe , wo ich massiere und Babymassage den Müttern beibringe. Bei dem letzteren demonstriere ich es an einer Puppe und haben keine Berührung mit den Babys. 1.) Kann ich noch meine 3 letzten Babymassage erledigen oder wg dem BV nicht mehr? 2.) gibt es private Einschränkungen beim BV - dürfte ich eine große Feier planen? Moralisch gesehen meint mein Mann, da brauchste deine Kolleginnen dann nicht mehr dazu einladen. 3.) das Gehalt richtet sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate. Im Januar ist die SS festgestellt also wäre das Oktober bis Dezember. Darf ich da alles Schichtzulagen und auch das Weihnachtsgeld miteinfliessen lassen ? 4.) und stimmt es, dass sich dann mein Elterngeld aus den Beträgen errechnet die ich im BV "verdiene" Mit freundlichen Grüßen Kugelzeit 2016 Und vielen Dank für Ihre Antwort!!

von Kugelzeit2016 am 17.02.2016, 09:58



Antwort auf: Rund um das Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Doch-ich würde es mir aber vom Arzt ausdrücklich bestätigen lassen 2. Nein, ist ja keine Krankschreibung 3. Zulagen ja, Weihnachtsgeld nein 4. Ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2016



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