Frage: Ruhestörung und Belästigung?

Sehr geehrte Frau Bader, als erstes möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass ich Ihre Hilfe in Anspruch nehmen kann. Wir wohnne nun seit Oktober 05 in dieser tollen Wohnung. Desweiteren wohnen in diesem Haus weitere 11 Parteien. In den letzten Wochen bekommen wir immer mehr Beschwerden von diversen Nachbar. Angenfangen an dem Dreck, welcher der Kinderwagen macht. Wodurch wir das ganze Hausverdrecken würden. Weiter würde unsere Tochter zuviel Lärm verursachen. Sie ist eben morgens schon um 6 Uhr wach und ist ein sehr lebhaftes und lautes Kind. Weil Sie auch sehr viel anstellt, werde ich desöfteren laut uns ermahne sie oder schreie auch. Da unsere Nachbarin im Nachdienst arbeitet, schläft Sie wenn unsere Tochter wach ist und würde so ständig wach werden, da Sie jedes Wort verstehen würde. Weiter stören sich unsere Nachbar an unserem Waschverhalten. Da wir leider viel Wäsche verbrauchen müssen wir auch öfters Waschen. Nun fühle ich mich doch schon sehr eingeschrenkt in meinem Alltag. Ständig werden unsere Nachbarn aggressiv uns gegenüber. Mache mir ständig nur sorgen ob ich oder meine Tochter wieder zu laut waren... Welches Recht haben wir und müssen wir mit Sanktionen rechnen? Vielen Dank!!! Mit freundlichen Grüßen Daniela K.

Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 10:24



Antwort auf: Ruhestörung und Belästigung?

Hallo, Kinder dürfen Lärm machen, ohne das die Nachbarn etwas tun können. Auf der anderen Seite mussman bei so vielen Parteien aufeinander Rücksicht nehmen. Waschen kann man ja durchaus zu den üblichen Zeiten. Aber auch gegen den KiWa gibt es keine Ansprüche. Die Gemeinschaft/ der Vermieter kann doch einen grossen Fußabtreter kaufen, wo der Wagen drüberrollt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2006



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