Frage: Ruhestörung die 2te...

Sehr geehrte Frau Bader, schon vor einigen Tagen habe ich Ihnen eine Frage gestellt bezüglich von uns verursachte Rühestörung und Belästigung gegenüber unserer Nachbarn, weil unsere Tochter zuviel Lärm verursachen würde. Sie ist eben morgens schon um 6 Uhr wach und ist ein sehr lebhaftes und lautes Kind. Weil Sie auch sehr viel anstellt, werde ich desöfteren laut uns ermahne sie oder schreie auch. Da unsere Nachbarin im Schichtdienst arbeitet, schläft Sie wenn unsere Tochter wach ist und würde so ständig wach werden, da Sie jedes Wort verstehen würde. Nun haben unseren Geräuschpegel extrem reduziert, ich versuche nicht mehr zulaut zu schreien und auch nichts lautes mehr morgens zu tun. Doch das reicht unseren Nachbar wohl nicht. Heute Abend kurz vor 23 Uhr hat unserer Nachbar bei uns geklingelt weil wir wieder zu laut seien. Diesmal seien wir als Eltern die Ruhestörer weil wir zu laut die Fenster, Türen schließen würden und viel zu laut auf dem Boden laufen würden. Doch zufälligerweise Stört das usnere Nachbar an dem Abend als unsere Tochter wegen Krankheit Tagsüber geschlafen hat und heute Abend bis 23Uhr wach war. Mir kam das so vor, als würden unsere NAchbarn nur uns als Übeltäter verurteilen, weil sie wissen, das sie nichts wegen unserer Tochter sagen können. Unser Nahcbar war so unheimlich aggressiv und nun weiß gar nicht mehr was ich tun soll. Dürfen wir den nicht mehr mit unserer Tochter spielen, weil es zu laut ist? Dürfen wir unsere Tochter nicht mehr ermahnen? Nun habe ich bei jedem Geräusch angst es könnte zu laut sein. Am liebsten würde ich gerne wieder ausziehen, doch wird wohnen hier erst seit 5 Monaten! Wenn sich unsere Nachbarn nun bei der Gemeinschaft beschweren können wir mit einer Kündigung rechnen oder darf unser Nahcbar den ständig so mit uns umgehen? Vielen Dank und verzweifelte Grüße Daniela K.

Mitglied inaktiv - 06.03.2006, 00:02



Antwort auf: Ruhestörung die 2te...

Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Wenn der Nachbar Sie belästigt u Sie selber nichts ausrichten können würde ich zunächst den Vermieter und dann einen RA vor Ort einschalten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2006



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