Frage: Ruhendes Arbeitsverhältnis

Hallo Frau Bader, bitte entschuldigen Sie aber mir ist doch noch eine Frage hochgekommen. Szenario: - Ich bin derzeit vollbeschäftigt. - Ich beantrage nun für 1 Jahr in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. - Angemommen ich würde in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten (bis zu 30 WS). 1) Ruht in dieser Zeit mein alter Vollbeschäftigungsvertrag (trotz Teilzeit in Elternzeit)? 2) Sollte ich den Teilzeitvertrag für die Dauer der Elternzeit befristen? 3) Lebt mit Ablauf der Elternzeit wieder der Vollzeitvertrag auf? 4) Kann ich gfls. Elternzeit nach Ablauf von einem Jahr verlängern, wenn ich keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind finde? Was sollte ich beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüsse

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 01:24



Antwort auf: Ruhendes Arbeitsverhältnis

Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Ja 4. Nur mit Zustimmung des Ag Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2011



Antwort auf: Ruhendes Arbeitsverhältnis

1) Ja 2) Logischerweise, weil dein Vollzeitvertrag ruht und nach der elternzeit wieder auflebt. 3) Ja 4) Nimmst du nur 1 Jahr, dann kannst du nur mit Zustimmung deines AG die Elternzeit verlängern. Von 2 auf 3 dagegen ginge problemlos. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 10:35



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