Rufbereitschaft auch in der Schwangerschaft möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rufbereitschaft auch in der Schwangerschaft möglich?

Hallo, im Rahmen meiner Arbeit muß ich auch ca. 1x im Monat Rufbereitschaft für 7 Tage machen, die aber bezahlt wird. Es kommt nur selten vor, dass man aktiviert wird. Jetzt in der Schwangerschaft haben meine an der Rufbereitschaft beteiligten Kollegen schon fleißig den Dienstplan umgestellt, da ich das wohl nicht mehr machen darf. Stimmt das? Ich würde gerne so lange es geht und ich mich gut fühle die Rufdienste weiter mitmachen. Ich bekommen es ja bezahlt und das Geld ist für uns zur Zeit nicht unwichtig. Gibt es irendwelche Möglichkeiten? Meine Wochenarbeitszeit beträgt zur Zeit 33 h, mögliche Überstunden bekomme ich zum Teil vergütet. Christiane

von CBau am 02.01.2016, 19:03



Antwort auf: Rufbereitschaft auch in der Schwangerschaft möglich?

Hallo, Sie dürfen halt nicht zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeiten. Wenn diese Bereitschaftsdienste zu iIrem durchschnittlichen Lohn gehören, muss der Arbeitgeber sie vergüten, auch wenn Sie sie nicht leisten können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



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