Liebe Frau Bader, ich habe im Oktober zum 2. Mal meine Elternzeit verlängert, da ich von meinem neuen Wohnort aus, bisher (noch) nicht für meine 4h entfernt liegende Firma per Telearbeitsplatz arbeiten durfte, es aber immer Aussicht gab, dass das geändert würde. Nun wurde von dort angefragt, ob ich wieder anfangen könnte, 1/3 der Zeit dürfte ich (laut neuer Betriebsvereinbarung) von zu Hause aus arbeiten. Ich würde dann für 2 Tage dorthin fahren (währenddessen mein Mann bzw. meine Schwester auf meiner 2-jährige Tochter aufpassen würden) und den Rest von zu Hause aus machen. Meine Frage an Sie ist: Sollte ich merken, dass diese Konstellation nicht funktioniert und meine Tochter und/oder meine Beziehung zu ihr unter meiner Abwesenheit leidet, könnte ich dann von der Teilzeitvereinbarung zurücktreten, ohne dass mein Anspruch auf die restliche Elternzeit (und damit auch auf den Künidgungsschutz für das letzte Jahr) erlischt? Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende!
Mitglied inaktiv - 06.11.2009, 15:59