Sehr geehrte Frau Bader, folgende Frage: meine Frau arbeitet derzeit noch in der Schweiz und wird dort auch unser Kind zur Welt bringen. Nach der Geburt wird sie wieder zurück nach Deutschland ziehen und sich und unsere Tochter hier anmelden (ich selbst habe auch für 2,5 Jahre in der Schweiz gelebt und bin aber seit gut einem Jahr wieder in Deutschland gemeldet und arbeite auch hier). Nun erhält meine Frau von Ihrem Arbeitgeber nach der Geburt für 16 Wochen ihr volles Gehalt - in dieser Zeit wird sie aber bereits in Deutschland gemeldet sein. Ich gehe davon aus, dass sie dieses Gehalt in Deutschland versteuern muss? Nach den 16 Wochen hat der Arbeitgeber in der Schweiz angeboten einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da meine Frau nach den 16 Wochen wieder in der Schweiz arbeiten müsste und das für uns ausgeschlossen ist. Hat meine Frau nach den 16 Wochen Anspruch auf Elterngeld (sie arbeitet seit Anfang 2012 in der Schweiz und somit länger als 12 Monate) oder sogar schon mit dem Beginn der Anmeldung in Deutschland? Das würde ja bedeuten, dass sie sowohl ihren Lohnfortzahlung (für 16 Wochen) als auch Elterngeld beziehen würde... Vielen Dank für eine Nachricht und Informationen.
von Empedokles78 am 12.05.2014, 16:05