Uns ist folgendes passiert:
Während meiner Schwangerschaft hat sich mein Partner (Vater von unserem Sohn) privat versichert. Während des Infogespräches mit dem VS-Makler hatten wir gefragt, wie unser Sohn nach seiner Geburt versichert werden muß/soll. Da ich zu dem Zeitpunkt noch arbeitete und 3 J. Elternzeit nehmen wollte sagte der VS-Makler, daß er über mich diese 3 J. familienversichert sei. 1 1/2 J. später hatten wir geheiratet. Ich rief meine KK an und teilte ihr den neuen Nachnamen von mir und dem Sohn mit. Gleichzeitig frug ich nach, ob sich an der Versicherung des Sohnes etwas ändern würde, da sei Vater bei einer Privaten sei. Man verneinte, ich hätte ja noch bis zum 05.02.2004 Elternzeit.
Wir waren dann nach dem 05.02. bei der KK, um meinen - von meinem Mann zuzahlenden - Beitrag bei der KK ausrechnen zu lassen. (Mich nimmt mit meiner Schuppenflechte keine Private KK.). Dabei stellte sich dann heraus, daß wir ab dem Tag unserer Hochzeit (29.11.2002) unseren Sohn privat versichern lassen müssen, da mein Mann mit seinem Einkommen über die Höchstbemessungsgrenze fällt. Jetzt fordert meine KK die Beiträge vom 29.11.2002 bis Feb. 2004 zurück.
Frage: Geht das wirklich so in Ordnung ?
Ich hatte ja nachgefragt, aber das "mit der Höchstbemessungsgrenze" hab ich nicht gewußt und der Mann von der KK hatte auch nicht nach dem Einkommen meines Mannes gefragt. leider gibt's darüber natürlich keine schriftl. Unterlagen.
Können wir irgendetwas machen ?
Danke für Ihre Bemühungen.
LG - Angela
Mitglied inaktiv - 18.03.2004, 21:06
Antwort auf:
Rückzahlungen an die Krankenkasse
HAllo,
aufs erste Lesen würde ich das nicht ausschließen. Frage sind dann aber Ansprüche an die Private (falsche Beratung) etc. Aber da hat sich auch gesetzlich wegen eines Urteiles etwas geändert.
Ich würde schnellstens einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen u vorher fragen, ob er sich da auskennt.
Da bekommen Sie unter Berücksichtigung der Einzelumstände einen verbindlichen Rat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2004
Antwort auf:
Rückzahlungen an die Krankenkasse
Hallo! Soweit ich weiß, kann das Kind aufgrund der bereits bestehenden Familienversicherung in der GKV auch FREIWILLIG in der gesetzlichen KV weiterversichert werden, allerdings kostet das dann Beitrag (richtet sich nach dem Familieneinkommen).
Ich würde mich umgehend mit der GKV in Verbindung setzen.
Viel Glück!!
Mitglied inaktiv - 19.03.2004, 08:24
Antwort auf:
Rückzahlungen an die Krankenkasse
Klar, er kann bei meiner KK weiter freiwillig versichert sein. Wir müsen dann die "normalen" Beiträge zahlen. Diese Beiträge sind höher - mit weniger Leistung als wenn wir unseren Sohn bei einer Privaten versichern würden mit mehr Leistungen.
Um was es mir geht, ist halt: darf/kann die KK diesen Beitrag von uns zurück forder ?
LG - Angie
Mitglied inaktiv - 19.03.2004, 13:11
Antwort auf:
Rückzahlungen an die Krankenkasse
Hallo Angela,ich befürchte ja.Es gibt da auch ein Grenze,nach 4J.entfallen solche Ansprüche(hilft dir aber nicht).
Vielleicht(wenn keine hohen Kosten da waren),lassen sie sich auf ein Kostenübernahme ein,du bezahlst alle Arztrechnungen während der Zeit,müßen die aber nicht und er war halt nicht KK?Aber ich denk ohne Beistand kommst du da nicht weiter,die erzählen sowieso immer was anderes und immer alles schriftlich.Ich war mit meiner Tochter auch über ein Jahr nicht versichert(mein AMnn ist auch PK) und was sagen die dazu,--ja das wusten sie nicht?Wir brachen sie aber nicht zu informieren!---
LG Sylvia
Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 20:40