Frage: Rückzahlung von Harz 4

Im Dez.2007 bekamen wir die Mitteilung das uns die Hilfe zum Leben .die wir zusätzlich bekamen ,nicht zugestanden hätte. Mein Mann ist selbstständig und wir haben immer alle Steuerunterlagen ordnungsgemä? bei der ARGE eingereicht,Nun müssen wir die Leistung eines ganzen Jahres zurückzahlen.Ich habe daraufhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt. Wohngeld wurde genehmigt ,aber der Kinderzuschlag wurde mit der Begründung abgelehnt das wir Anspruch auf ca. 800 Eur. mon. Harz 4 hätten.Unser Antrag wurde aber durch die ARGE abgelehnt.Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor. Wiederspruch und eine Überprüfung nach BGB haben nichts gebracht.

Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 12:25



Antwort auf: Rückzahlung von Harz 4

Hallo, einen Fachanwalt für Sozialrecht zur Prüfung der Sach - und Rechtslage einschalten! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.06.2009



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