Liebe Frau Bader,
Unsere Tochter kam am 3.8.07 als Frühchen Anfang der 37.SSW zur Welt.
Mein Mutterschutz verlängerte sich deshalb bis 7.12.07.
Bis dahin bekam ich Mutterschaftsgeld von der KK und einen Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitgeber.
Heute erreichte mich eine Mitteilung vom AG, dass ich unzulässig diesen Zuschuss noch nach dem 22.11. erhielt.
Nun frage ich mich aber warum,denn eine Rückzahlung einer Summe von über 400 € ist nur bei einem so geringen Elterngeld schlecht zurückzuzahlen.
Warum wird mir der AG- Zuschuss nur bis 22.11. gezahlt.
Ich wäre für Ihre Antwort dankbar.
Stefanie Neudel
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 20:52
Antwort auf:
Rückzahlung Mutterschaftszuschuss
Hallo,
haben Sie denn eine Bescheinigung, dass es sich um ein Frühchen handelt?
Dann haben Sie einen Anspruch auf 14 + 4 Wochen Leistung von KK und AG.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2008
Antwort auf:
Rückzahlung Mutterschaftszuschuss
Wann genau hat denn Dein Mutterschutz begonnen und wer hat diesen bis zm 7.12. ausgerechnet?
Bei einer (bescheinigten) Frühgeburt erhält die Mutter insgesamt 18 Wochen Mutterschutz, ev. hast Du tatsächlich zuviel Mutterschaftsgeld bezogen, wenn von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde.
Mitglied inaktiv - 13.01.2008, 13:18
Antwort auf:
Rückzahlung Mutterschaftszuschuss
Bei einer Frühgeburt hast du eben diese 18 Wochen und dann steht dir vom Arbeitgeber auch der Zuschuss zu. Du solltest deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Es sind genau 18 Wochen bis zum 07.12. und dann steht dir das gesamte Mutterschutzgeld zu mit dem Arbeitgeberzuschuss.
Gruß Annette
Mitglied inaktiv - 13.01.2008, 18:31
Antwort auf:
Rückzahlung Mutterschaftszuschuss
Von der Geburt am 3.8 bis zum 7.12. mögen es zwar annähernd 18 Wochen sein, wenn das Kind aber zu Beginn der 37.SSW kam sind ja schon mindestens 2 Wochen Mutterschutz vorher genommen worden!
Die 18 Wochen zählen zum gesamten Mutterschutz, nicht erst nach der Geburt.
Mitglied inaktiv - 13.01.2008, 19:03