Frage: Rückzahlung Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich habe während des Bezuges des Elterngeldes 10 Stunden/Woche (April - Mitte Dezember 2009) gearbeitet. Auf Basis einer Gehaltsbestätigung wurde auch das Elterngeld entsprechend berechnet und ausgezahlt. Nun habe ich im Mai eine Einmalzahlung erhalten, die sich aber auf Arbeitsleistung für 2008 beziehen. Dies hat mir der Arbeitgeber auch so bestätigt. Auch mit dem Dezembergehalt habe ich eine Bonuszahlung erhalten. Nachdem ich nach Aufforderung vom Jugendamt meine entgültigen Gehaltsbestätigungen eingereicht hatte, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich ca. 1000 Euro zurück zu zahlen habe. Begründet wurde das mit den Einmalzahlungen im Monat Mai und Dezember. Der Bonus von Dezember wurde mir voll auf die Tage angerechnet, an denen ich Elterngeld bezogen habe, obwohl das nur ein halber Monat war. Ist es richtig dass ich Pech habe, weil mein Arbeitgeber die Maibonuszahlung zu spät gezahlt hat und gilt tatsächlich das Zuflussprinzip? Wie ist das dann mit dem Dezemberbonus abgesehen, davon dass der Bonus ein Jahresbonus ist und anteilmäßig auf die Monate verteilt wird (das heißt ich habe bis Mitte Januar und im März volles Gehalt bekommen, wegen Mutterschutz und Unterbrechung Elternzeit - damit gibt es für diese Zeit vollen Bonus, für die Teilzeittätigkeit eben nur anteilmäßig - diese Summe wird am Ende des Jahres ausgezahlt)? Wenn dann das Zuflussprinzip gilt, warum wird dann der Bonus nicht auch anteilmäßig auf die Dezembertage, an denen ich Elterngeld erhalten habe, angerechnet? Was wäre passiert, wenn ich nicht gearbeitet hätte? Dann wäre doch niemandem aufgefallen, dass ich Bonuszahlung erhalten habe (die im Dezember wäre ja dann entsprechend weniger ausgefallen, da ich ja dann nur für Mitte Januar und März Bonus erhalten hätte)? Vielen Dank und viele Grüße Tina Heimer

Mitglied inaktiv - 24.04.2010, 21:19



Antwort auf: Rückzahlung Elterngeld

Hallo, leider gilt das Zuflussprinzip Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2010



Antwort auf: Rückzahlung Elterngeld

Hallo Sind denn diese Bonuszahlungen damals in die Berechnung des Elterngeldes eingeflossen ? Denke das ist ein wichtiger Punkt. Ist es berücksichtigt worden bei der Berechnung, dann ist die Rückforderung wohl ok.

Mitglied inaktiv - 24.04.2010, 21:26



Antwort auf: Rückzahlung Elterngeld

Hallo! Antwort kann ich leider keine geben, allerdings bin ich ein "Leidensgenosse" und würde das gerne ein wenig besser verstehen. In meinem Fall habe ich amtlich errechnetes Nettoeinkommen von 2.337 € und hatte in meinen 2 Monate (!) Teilzeit einen Vertrag über 494 € im Monat. Wenn ich dies vom Nettoverdienst abziehe (= 1.843 €) und davon 67% ansetze käme ich auf einen Anspruch von 1.234€. Nun wurde mir aber gestern ein Anspruch von lediglich 442 € pro Monat mitgeteilt und ich ca. 1.800 € zurückzahlen muss?!?! Weiß jemand, ob sich so was wirklich durch das oben erwähnte Prinzip erklären lässt?!?! Sorry, aber ich bin Betriebswirt aber die Berrechnung des Amtes schnall ich echt nicht - und beim Amt ist gerade niemand da. Wenn das wirklich so kommt hat unser "Familienpolitik" definitiv erreicht, dass ich mir für unser 2. Kind nicht mehr so viel Zeit nehmen kann. Viele Grüße Fabian

Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 17:08



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