Frage: Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo Frau Bader, meine Frage hat nichts mit einer Schwangerschaft oder unserem Kind zu tun, trotzdem hoffe ich, dass Sie uns weiterhelfen können: Wir möchten bauen und haben (leichtsinnig) bei einem Fertighaushersteller einen Hausvertrag unterschrieben. Genau genommen handelt es sich um ein Angebot unsererseits, dass vom Haushersteller aber noch nicht angenommen wurde (keine Gegenzeichnung). Lt. AGB müssen wir uns an dieses Angebot 6 Wochen halten und die Firma hat auch 6 Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Wir haben bereits versucht, unser Angebot rückgängig zu machen, jedoch stellt sich die Firma quer. Was können wir da tun? In dem Vertrag wurde ein Preis festgesetzt. Nun ist es aber so, dass dies Haus über eine Schneelast verfügt, die bei uns nicht ausreicht. Also wird sich der Preis auf jeden Fall erhöhen. Und ohne diese Änderung der Schneelast darf das Haus bei uns auch nicht gebaut werden. Im Internet habe ich nun im BGB gelesen, dass wenn die Firma unser Angebot nicht annimmt (falscher Preis) und durch einen anderen Preis ersetzt, dann ensteht dadurch ein neues Angebot von seitens der Firma und der alte "Vertrag" ist dann nicht zustande gekommen und dadurch nichtig. Stimmt dies? Dann würden wir so ja auf jeden Fall aus dem Vertrag wieder heraus kommen. Ich hoffe, Sie helfen uns hier weiter. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 23:51



Antwort auf: Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2006



Antwort auf: Rücktritt vom Kaufvertrag

habt ihr den vertrag innerhalb von 14 tagen per einschreiben widerrufen? (WICHTIG!!!) darf ich fragen, bei welcher firma das war? (addy ist hinterlegt) wir hatten vor 4 jahren ein ähnliches problem. wir hatten widerrufen, aber die firma wollte den widerruf nicht anerkennen, sondern wir sollten 15.000 € strafe wegen nichterfüllung zahlen. wir haben uns dann mit einem anwalt (den die rechtschutzversicherung NICHT übernommen hat, da haussachen immer ausgeschlossen sind) dagegen gewehrt. nach fast 1,5 jahren haben wir es geschafft, aus dem vertrag raus zu kommen. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 08:30



Antwort auf: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ja ich glaube das ist so. Ein Kauferrag besteht aus Antrag (Angebot für Hausbau) und Annahme (seitens der Firma). Wird ein Bestandteil des Vertragsangebotes durch den Annehmenden nicht akzeptiert entsteht ein neues Angebot (durch den Bauherrn), was wiederrum durch Sie anzunehmen wäre. So eigentlich bei den Kaufverträgen. Zudem wäre das hier auch eine Werkleistung (Ziel: Erstellung des Hauses). Wie das bei dem Bauträger dort geregelt ist, müßte doch aber auch aus seinen AGB's hervorgehen, oder? (also dort wo auch die 6-Wochenfrist geregelt ist......) LG und viel Glück!!!! Anna

Mitglied inaktiv - 15.12.2006, 00:51



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