Sehr geehrte Frau Bader,
ich war bislang - wegen Überschreitens der JAEG - freiwillig in der GKV versichert.
In 2019 habe ich meine Arbeitszeit reduziert und bin zudem Ende 2019 in Mutterschutz gegangen. Durch diese beiden Faktoren - aber schlussendlich eben durch den Beginn der Mutterschutzzeit - habe ich die JAEG für 2019 unterschritten.
Meine Frage ist nun: falle ich damit in 2020 wieder zurück in die Pflichtversicherung oder behalte ich den Status "freiwillig gesetzlich versichert", da der Wechsel während der Mutterschutzzeit stattfinden würde?
Vielen Dank im Vorhinein
- drosera
von
drosera
am 05.02.2020, 21:19
Antwort auf:
Rückstufung auf Pflichtversicherung in GKV bei Mutterschutz
Hallo,
sind Sie in EZ? Arbeiten Sie?
Wenn SIe in EZ sind, bleiben Sie, wie zuletzt, beitragsfrei weiter verichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2020
Antwort auf:
Rückstufung auf Pflichtversicherung in GKV bei Mutterschutz
Soweit ich mich entsinne (war 2015 in der gleichen Situation), wird für die Zeit der Elternzeit erstmal der Status „konserviert“, der vor Beginn des Mutterschutzes bestand, hier also die freiwillige GKV-Mitgliedschaft.
Wenn du nach der Elternzeit oder in der Elternzeit wieder anfängst zu arbeiten, dürftest du voraussichtlich in den Status eines Pflichtmitglieds wechseln, da du ja nicht (gleich) wieder über der JAEG liegen wirst.
von
Rotkehlchen
am 07.02.2020, 15:38