Frage: Rückstellung Grundschule

Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn ist 5 Jahre alt und ein Extrem- Fruehchen (24 SSW). Da er im Mai geboren ist, gilt er somit als "Muss Kind" , was die Einschulung betrifft. Da er Sprachprobleme hat ( bereits in Logopaedie) und zurueckhaltend ist, wuerden wir ihn gern 1 Jahr von der Schule zurueck stellen. Kindergarten und Kinderarzt sehen das genauso, nur die Schule nicht, denn der Rueckstellungsantrag wurde erstmal abgelehnt. Die Schule und der Kindergarten sowie wir werden uns nochmals zusammensetzen. Meine Frage ist, was fuer Rechte hab ich den Rueckstellungsantrag zu bewirken? Oder haben da Kinderarzt, Kindergarten bzw Eltern gar kein Mitspracherecht?? Vielen Dank vorab fuer Ihre Antwort. Lg

von em2012 am 10.10.2017, 20:48



Antwort auf: Rückstellung Grundschule

Hallo, kenne ich, mein Sohn ist 1 Wo vor dem Stichtag geboren und hier in RLP war eine Rückstellung nicht möglich (obwohl Ihre Probleme viel schlimmer sind, meiner war schlichtweg nicht schulreif). Die Chancen stehen, je nach BuLand, sehr schlecht. Wenden Sie sich zusätzlich an die Aufsichtsbehörde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2017



Antwort auf: Rückstellung Grundschule

Wenn ihr in NRW wohnt, dann habt ihr (fast) keine Chance. Je nachdem würde ich evtl prüfen lassen ob er aufgrund der Sprachprobleme auf eine Sprach-Förderschule kann. Falls ihr eine in der Nähe habt. Die arbeiten im kleinern Rahmen.

Mitglied inaktiv - 10.10.2017, 20:56



Antwort auf: Rückstellung Grundschule

Mein Sohn ist genau am Stichtag geboren ( hätte ich geahnt, welche Folgen das Datum seiner Geburt hat, wäre ich noch vom OP-Tisch gehüpft und hätte mich bis Mitternacht versteckt) Eine Rückstellung in NRW ist so gut wie aussichtslos. Trotz Sprachverzögerung und allgemeiner Entwicklungsverzögerung war das Urteil "Er wird eingeschult. Dafür gibt es ja die Schuleingangsphase". Man kann sich damit abfinden oder man kann sich unbequem machen und den Kampf aufnehmen: 1. Habe ich sämtliche Therapeuten ( Frühförderung; Logopädin;SPZ) mit ins Boot geholt. Sie haben ein paar Sätze geschrieben, warum eine Einschulung kontraproduktiv ist 2. Die Erzieher im Kindergarten informiert, dass ich ihre Unterstützung brauche (Hier kommt der Direktor der jeweiligen Schule in den Kindergarten und stellt sich den Kindern vor) 3. Das Gespräch mit dem Direktor suchen (Unserer war strikt gegen eine Rückstellung, denn es sei so "Gesetz"..bullshit: am Ende entscheidet nämlich ER) 4. Fakten sammeln:( Andere Länder, die später einschulen bzw sich nicht an einem willkürlichen Stichtag festkrallen, schneiden in der PISA-Studie besser ab..etc) 5. Und dann habe ich richtig genervt: Dem Direktor; die regionale Schulbehörde; das Kreis-Schulamt; Bildungsministerin des Landes und wo ich schon mal dabei war: einen Brief nach Berlin Lustigerweise machte der Direktor dann nochmal einen Termin mit mir aus; zusammen mit der Kindergärtnerin und ein paar Tage später bekam ich die Antwort: Rückstellung ist möglich ps: den Brief schicke ich dir als pn

von groschi am 11.10.2017, 13:13



Antwort auf: Rückstellung Grundschule

welches bundesland seid ihr? rückstellung in den sprachheilkindergarten fürs letzte jahr? wurde diese option geprüft? wenn nicht, wird er eingeschult und dann kannst du den auftrag zur überprüfung des sonderpädagogischen förderbedarfs über die zuständige grundschule stellen...

von mellomania am 11.10.2017, 13:22



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