Liebe Frau Bader, vor einiger Zeit habe ich sie gefragt, ob der leibliche Vater den Unterhalt einstellen kann, wenn das Kind den Umgang zu ihm nicht möchte. Das JA und das Sozialgericht haben in einem Eilverfahren beschlossen, dass unsere Tochter, keinen Kontakt zu ihm haben muss, wenn sie das nicht möchte. Sie ist 10 Jahre alt. Sie ist meine "Stief"Tochter und mein Mann, nicht ihr leiblicher Vater. Das kam aber alles erst nach der Geburt und dem Tod der Kindesmutter. Er liebt sie aber abgöttisch und hat für sie auch die Vormundschaft erhalten, da der leibliche Vater jede Verantwortung ablehnt. Der leibl Vater wollte allerdings keinen Unterhalt mehr bezahlen, wenn sie nicht mehr zu ihm kommt. Das Gericht hat seinem Antrag abgewiesen, weil er nachweislich zu dieser Situation beigetragen hat. Er muss weiter den vollen Umfang an Unterhalt zahlen. Nun haben wir beim Gericht beantragt, dass wir unser Kind adoptieren möchte und das die Unterschrift des leibl Vaters ersetzt wird. Er lehnt die Adoption ab, weil er es nicht einsieht. Unsere Anwältin rechnet mit guten Chancen, da er sich nie bemühte und sie freiwillig in unsere Pflegschaft gab. Er wollte sie sonst ins Heim geben. Liebe Frau Bader, danke für Ihre Hilfe und auch dir, Sternschnuppe, danke ich ganz sehr < 3 Liebe Grüße
von Saskia0208 am 25.01.2014, 15:44