Hallo! Ich möchte 12 Monate in Elternzeit gehen und anschließend wieder auf meine Teilzeitstelle (19,25 Std.)zurückkehren - wenn möglich sogar nach 6 Monaten für 8 Std. pro Woche. Das sah bisher auch unproblematisch aus. Jetzt gibt es Unterbringungsfälle in unserer Einrichtung und es wird vorauss. eine unkündbare Betriebsräten auf meine Stelle gesetzt. Muss ich mich nach 12 Monaten mit einer vergleichbaren Stelle zufrieden geben, kann ich mich auf meine Stellenbeschreibung beziehen und was heißt eigentlich vergleichbar -zählt hier nur die Eingruppierung oder auch die Art der Tätigkeit?
Mitglied inaktiv - 03.07.2003, 23:29