Frage: Rückkehr nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, im März endet meine zweijährige Elternzeit. Ich hatte bereits ein Gespräch mit meinem Chef wie die Rückkehr aussehen wird, dass ich nur noch drei Tage und verkürzte Stunden arbeiten möchte. Wir sind uns einig und beide Seiten zufrieden mit der Lösung. Jetzt möchten aber mein Mann und ich gerne ein zweites Kind, mein Chef weiß über unsere Pläne bescheid. Sollte ich noch während der Elternzeit schwanger werden möchte ich natürlich ab März meine 40 Stunden zurück haben da ja auch das nächste Elterngeld dann besser ausfällt. Jetzt soll ich aber Ende des Monats den neuen Vertrag für die geringeren Stunden unterschreiben der ab März gültig sein soll. Kann ich die Unterschrift aufschieben bis kurz vor knapp? Ich könnte ja in den nächsten vier Monaten schwanger werden, würde aber mit dem neuen Vertrag wesentlich schlechter gestellt sein. Wenn ich die Unterschrift aufschieben kann, bis wann könnte ich damit warten? Reichen vier Wochen vor Arbeitsbeginn? Ich müsste vielleicht noch dazu sagen dass ich im medizinischen Bereich arbeite. Sollte ich schwanger werden bekomme ich ein eingeschränktes Berufsverbot. Darf nur noch Empfangsarbeit machen. Habe aber mit meinem Chef vereinbart dass ich wie in der ersten Ss stundenweise, zwischen acht und zwölf Stunden die Woche dort beschäftigt werde. Kann ich überhaupt verlangen meine 40 Stunden zurück zu bekommen obwohl ich diese nur haben möchte wenn ich schwanger werde und dann sowieso ein BV bekomme? Ich hoffe das war nicht zu kompliziert geschrieben und dass Sie mir meine Fragen beantworten können. Gruß Susilinchen

von Susilinchen am 02.10.2015, 13:19



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, man kann nicht alles haben. Klar können Sie es herausschieben, aber wenn der Ag verärgert ist, wundert mich das nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2015



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Du, wenn du den neuen Vertrag unterschreibst, dann ist dein VZ-Vertrag futsch. Willst du den dir "warmhalten", dann würde ich die EZ verlängern und im Rahmen dieser eben TZ arbeiten. EZ darfst du dann aber vorzeitig nur zum neuen Mutterschutz beenden, nicht um dann in ein BV zu gehen. So oder so, im Falle einer Schwangerschaft dann mal die Stunden wieder zu erhöhen damit man das höhere Gehalt dann für das BV bekommt ist nicht. das nennt sich nämlich Sozialbetrug - und dürfte der KK schnell auffallen. Anders sieht es aus, wenn von Anfang an klar war, ab Tag xy wird wieder 40 Std gearbeitet.

Mitglied inaktiv - 02.10.2015, 16:16



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Frag das einfach. Dass Du Dir aus privaten Gründen nicht sicher bist welches Modell bis dahin richtig ist und bis wann sie die Unterschrift brauchen. Verpflichtet ist der Chef nur Dir Deinen alten Job wiederzugeben. Das Entgegenkommen kann also schnell verspielt sein, dann hast Du nachher nix, weil Du Vollzeit nicht arbeiten kannst / willst und der alte Teilzeitdeal nicht mehr steht.

von Sternenschnuppe am 02.10.2015, 23:13



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Die Sache ist ja ich würde wohl vorübergehend Vollzeit arbeiten. Es ist ja einaabsehbarer Zeitraum und die Betreuung für die "paar" Monate würden wir hinbekommen. Aber ich darf nicht in der medizinischen Assistenz arbeiten sobald eine Ss vorliegt und würde ins Büro versetzt werden. Da allerdings sind ja alle Stellen voll besetzt und die brauchen mich dort nicht. Ich habe in der ersten Ss dann eben "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" durchgeführt, Kaffee gekocht,aktenschränke ausgewaschen,alte karteikarten digitalisiert, Telefonate verbunden. Das hat der Kollegin im Büro ein wenig den rücken frei gehalten aber macht auf keinen Fall 40 Stunden Sinn. Daher hatte mein Ag mir in der ersten Ss gesagt ich solle die Kollegin zweimal bis drei mal die woche für fünf bis sechs Stunden unterstützen. Und das wird in der nächsten Ss wieder so werden. Generell haben mein Chef und ich ein sehr gutes Verhältnis zueinander daher möchte ich auch nicht dass durch meine Entscheidungen er oder Kollegen in Nachteil verfallen. Dennoch muss ich ja auch an unsere Familie denken. Ich würde auch wohl bis meine Elternzeit endet verkürzt arbeiten gehen.Aber da lese ich immer dass man das sieben Wochen vorher anmelden muss. Dann ist aber schon kurz vor weihnachten da ist bei uns zu und im Januar fahren wir in Urlaub sodass der früheste Beginn 1.2. wäre. Ist.alles irgendwie blöde. Kann ich eigentliche mit seiner Zustimmung auch ohne diese sieben Wochen Frist anfangen zu arbeiten ohne dass er oder ich später Probleme kriegen? Ich weiß das er für die Assistenz im Moment jemanden gebrauchen könnte und da ich ja noch nicht Ss bin darf ich da arbeiten. Ich freu mich auf eure Antworten.

von Susilinchen am 03.10.2015, 13:16



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Wenn Du keine Probleme hast mit dem schwanger werden, dann ziehe es doch Vollzeit durch. Klappt es dann nicht so schnell oder ist doch anstrengender als gedacht kannst Du immernoch auf Teilzeit gehen. Versuch ist es auf jeden Fall wert.

von Sternenschnuppe am 03.10.2015, 13:36



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, ich hätte eine Frage ich arbeite seit 15 Jahren in einem Betrieb. 2009 bin erstmals in 3 jährige Eltern Zeit nach der Geburt meine ersten Tochter. 2012 habe ich wieder angefangen zu Arbeiten und habe in den gleichen Betrieb eine teilzeitstelle mit 50% gearbeitet. 2015 bekam ich meine 2.Tochter und habe auch 3 Jahre Elternzeit genommen, jetzt...


Rückkehr nach Elternzeit, darf Führungsposition abgenommen werden?

Hallo Frau Bader, für meine Frage muss ich höchstwahrscheinlich etwas weiter ausholen. Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei meinem AG. Es handelt sich um ein mittelständisches Einzelhandelsunternehmen. Ich bekam damals ein Grundgehalt und arbeitete auf Provision. Nach kurzer Zeit wurde ich Abteilungsleiterin und bekam einen Tantiemenvertrag, immer...


Rückkehr nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, am 8.April würde ich wieder anfangen zu arbeiten. Mein AG hat mich für die Spätschicht eingeplant, obwohl er weiß, dass mein Partner in Schichten arbeitet und wir nur ein Fahrzeug haben. Auf ein Wechsel Früh/Spät wollte er nicht eingehen. Nun bietet er mir eine Fahrertätigkeit an (Bin als solche eingestellt, aber seit über 5 Ja...


Rückkehr nach Elternzeit trotz Kurzarbeit möglich?

Guten Tag, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und wollte mit Ende des Elterngeldes ab Ostern wieder arbeiten. Leider musste mein Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Kurzarbeit anmelden. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Ist es korrekt, dass mein Arbeitgeber meinen Teilzeitantrag während Elternzeit aufgrund der Kurzarbeit aus betrieblichen Gründen...


Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, ich habe jetzt meinen Teilzeit Antrag durch und stelle mir die Frage, da ich wahrscheinlich in einer anderen Position anfangen werde oder zumindest davon Teile mit übernehmen werde, wann die Details bezüglich Gehalt besprochen werden, wenn ich nicht auf den Arbeitgeber zukomme und was passiert wenn ich eben einfach nichts weiter unternehme, ...


Rückkehr nach Elternzeit

Ich muss mich bzgl meiner vorherigen Frage nochmal anders ausdrücken. Ich habe früher 40Std in Position A gearbeitet. Nun möchte ich in Teilzeit arbeiten. Das wurde genehmigt. Mein Chef erwähnte aber dass ich für die alte Position erst um 9h anfangen kann, obwohl vor meiner Elternzeit der Beginn um 8:30h war. Ich möchte jetzt auch wieder um ...


Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, ich habe jetzt einen neuen Arbeitsvertrag vorliegen mit angepasster Arbeitszeit nach der Rückkehr aus meiner Elternzeit. Es steht dort im Titel Mitarbeiterin Office ( habe ich bisher gemacht) plus Mitarbeiterin im Marketing "auf Probe". Aber wielang Probe und muss man den Vertrag dann irgendwann ändern oder können sie mir so was - ausnu...


Rückkehr nach Elternzeit in Teilzeit Fristen

In wenigen Monaten endet meine Elternzeit. Ich möchte anschließend in Teilzeit zurück kehren. Den Antrag habe ich Fristgerecht abgegeben und gehe von einem postiven Bescheid diesbezüglich aus. Nun ist mir bewusst, dass ich nicht meine ursprüngliche Tätigkeit ausüben werde. (Wurde mir bereits persönlich mitgeteilt) Steht mir eine gleichwertig...


Rückkehr nach Elternzeit, von Vollzeit in Teilzeit, keine Manager Position

Liebe Frau Bader, Ich möchte gerne nach meiner Elternzeit in meinen alten Job zurück. Ich hatte bereits ein Gespräch mit der Personalabteilung unserer Firma in dem mir gesagt wurde, dass ich wenn ich nicht in Vollzeit zurück kommen kann (leider absolut nicht möglich, da Einzelhandel und keine Kita bis 20:00 Uhr geöffnet) nicht in meine alte P...


Rückkehr nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 8 Jahren unbefristet bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2019 habe ich mein erstes Kind bekommen, von April bis September 2021 war ich erneut in Teilzeit tätig, dann kam Kind Nummer 2. Und nun läuft es ganz seltsam mit meinem Arbeitgeber, der bis dato einen guten Ruf hatte und sonst sehr fair bei allem wa...