Guten Tag Frau Bader,
im März endet meine zweijährige Elternzeit. Ich hatte bereits ein Gespräch mit meinem Chef wie die Rückkehr aussehen wird, dass ich nur noch drei Tage und verkürzte Stunden arbeiten möchte. Wir sind uns einig und beide Seiten zufrieden mit der Lösung. Jetzt möchten aber mein Mann und ich gerne ein zweites Kind, mein Chef weiß über unsere Pläne bescheid. Sollte ich noch während der Elternzeit schwanger werden möchte ich natürlich ab März meine 40 Stunden zurück haben da ja auch das nächste Elterngeld dann besser ausfällt. Jetzt soll ich aber Ende des Monats den neuen Vertrag für die geringeren Stunden unterschreiben der ab März gültig sein soll. Kann ich die Unterschrift aufschieben bis kurz vor knapp? Ich könnte ja in den nächsten vier Monaten schwanger werden, würde aber mit dem neuen Vertrag wesentlich schlechter gestellt sein. Wenn ich die Unterschrift aufschieben kann, bis wann könnte ich damit warten? Reichen vier Wochen vor Arbeitsbeginn?
Ich müsste vielleicht noch dazu sagen dass ich im medizinischen Bereich arbeite. Sollte ich schwanger werden bekomme ich ein eingeschränktes Berufsverbot. Darf nur noch Empfangsarbeit machen. Habe aber mit meinem Chef vereinbart dass ich wie in der ersten Ss stundenweise, zwischen acht und zwölf Stunden die Woche dort beschäftigt werde. Kann ich überhaupt verlangen meine 40 Stunden zurück zu bekommen obwohl ich diese nur haben möchte wenn ich schwanger werde und dann sowieso ein BV bekomme? Ich hoffe das war nicht zu kompliziert geschrieben und dass Sie mir meine Fragen beantworten können.
Gruß Susilinchen
von
Susilinchen
am 02.10.2015, 13:19
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Rückkehr nach Elternzeit
Hallo,
man kann nicht alles haben.
Klar können Sie es herausschieben, aber wenn der Ag verärgert ist, wundert mich das nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2015
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Rückkehr nach Elternzeit
Du, wenn du den neuen Vertrag unterschreibst, dann ist dein VZ-Vertrag futsch. Willst du den dir "warmhalten", dann würde ich die EZ verlängern und im Rahmen dieser eben TZ arbeiten. EZ darfst du dann aber vorzeitig nur zum neuen Mutterschutz beenden, nicht um dann in ein BV zu gehen.
So oder so, im Falle einer Schwangerschaft dann mal die Stunden wieder zu erhöhen damit man das höhere Gehalt dann für das BV bekommt ist nicht. das nennt sich nämlich Sozialbetrug - und dürfte der KK schnell auffallen. Anders sieht es aus, wenn von Anfang an klar war, ab Tag xy wird wieder 40 Std gearbeitet.
Mitglied inaktiv - 02.10.2015, 16:16
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Rückkehr nach Elternzeit
Frag das einfach. Dass Du Dir aus privaten Gründen nicht sicher bist welches Modell bis dahin richtig ist und bis wann sie die Unterschrift brauchen.
Verpflichtet ist der Chef nur Dir Deinen alten Job wiederzugeben. Das Entgegenkommen kann also schnell verspielt sein, dann hast Du nachher nix, weil Du Vollzeit nicht arbeiten kannst / willst und der alte Teilzeitdeal nicht mehr steht.
von
Sternenschnuppe
am 02.10.2015, 23:13
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Rückkehr nach Elternzeit
Die Sache ist ja ich würde wohl vorübergehend Vollzeit arbeiten. Es ist ja einaabsehbarer Zeitraum und die Betreuung für die "paar" Monate würden wir hinbekommen. Aber ich darf nicht in der medizinischen Assistenz arbeiten sobald eine Ss vorliegt und würde ins Büro versetzt werden. Da allerdings sind ja alle Stellen voll besetzt und die brauchen mich dort nicht. Ich habe in der ersten Ss dann eben "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" durchgeführt, Kaffee gekocht,aktenschränke ausgewaschen,alte karteikarten digitalisiert, Telefonate verbunden. Das hat der Kollegin im Büro ein wenig den rücken frei gehalten aber macht auf keinen Fall 40 Stunden Sinn. Daher hatte mein Ag mir in der ersten Ss gesagt ich solle die Kollegin zweimal bis drei mal die woche für fünf bis sechs Stunden unterstützen. Und das wird in der nächsten Ss wieder so werden.
Generell haben mein Chef und ich ein sehr gutes Verhältnis zueinander daher möchte ich auch nicht dass durch meine Entscheidungen er oder Kollegen in Nachteil verfallen. Dennoch muss ich ja auch an unsere Familie denken.
Ich würde auch wohl bis meine Elternzeit endet verkürzt arbeiten gehen.Aber da lese ich immer dass man das sieben Wochen vorher anmelden muss. Dann ist aber schon kurz vor weihnachten da ist bei uns zu und im Januar fahren wir in Urlaub sodass der früheste Beginn 1.2. wäre. Ist.alles irgendwie blöde. Kann ich eigentliche mit seiner Zustimmung auch ohne diese sieben Wochen Frist anfangen zu arbeiten ohne dass er oder ich später Probleme kriegen? Ich weiß das er für die Assistenz im Moment jemanden gebrauchen könnte und da ich ja noch nicht Ss bin darf ich da arbeiten.
Ich freu mich auf eure Antworten.
von
Susilinchen
am 03.10.2015, 13:16
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Rückkehr nach Elternzeit
Wenn Du keine Probleme hast mit dem schwanger werden, dann ziehe es doch Vollzeit durch.
Klappt es dann nicht so schnell oder ist doch anstrengender als gedacht kannst Du immernoch auf Teilzeit gehen.
Versuch ist es auf jeden Fall wert.
von
Sternenschnuppe
am 03.10.2015, 13:36