Frage: Rückkehr nach Elternzeit

Guten Tag, Ich habe 2jahre Elternzeit beantragt. Diese endet Okt.2015. Ich arbeite in einer großen Hotelkette, zuletzt als leitender Angestellter. Ich plane vorerst in Teilzeit zurückzukommen.Ideal wären 50% zum Start. Wenn der Kindergarten mit 3 beginnt und alles gut klappt könnte ich auch mehr arbeiten. Was muss ich beachten? Kann mir der AG die Teilzeit grundsätzlich ablehnen oder Änderungen der Stunden / uhrzeiten fordern? Sollte ich lieber noch 1 Jahr EZ verlängern und einen teilzeitvertrag abschließen? So dass meine vollzeitstelle unangetastet bleibt?! Wenn ich nach 2 Jahren zurückkomme, in Teilzeit, ist mein Gehalt dann automatisch die Hälfte ( bei 50%) auch wenn ich zb keine Mitarbeiter mehr führe wie davor? Prinzipiell ist das Verhältnis zum Arbeitgeber sehr gut, trotzdem will man gut informiert sein. Besten dank vorab für ihren Rat zur Vorgehensweise.

von Sophia79 am 10.10.2014, 15:48



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, besser die EZ verlängern und in der EZ TZ arbeiten. Sie haben einen Anspruch, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2014



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