Frage: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe ein Problem. Am 20.04.2010 endet meine EZ...und ich muss ab 21.04 wieder arbeiten.... Nun ist es so : Ich arbeite seid 2006 in einem großen Elektronikfachmarkt und habe einen Arbeitsvertag als Abteilungsverantwortliche für Elektrokleingeräte als Vollzeit. Nun habe ich mit dem GF ausgemacht ( schriftlich ) 30 Std die Woche nur noch zu arbeiten. Erst hieß es ich an die Kasse ...dann wieder nicht. Eigentlich sollte ich in meine alte Abteilung ( Weiße Ware ) zurück. Nun habe ich heute erfahren das ich nun doch an die Kasse soll! meine Frage : Darf der AG mich einsetzten wo ich will obwohl ich einen AV für eine bestimmte Abteilung habe ? Ich war 12 Monate zu hause. ich hoffe auf eine schnelle Antwort. Vielen lieben Dank Andrea Karras

Mitglied inaktiv - 14.04.2010, 21:43



Antwort auf: Rückkehr nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz, je nach Arbeitsvertrag Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2010



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