Guten Tag,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und wollte mit Ende des Elterngeldes ab Ostern wieder arbeiten. Leider musste mein Arbeitgeber aufgrund der Pandemie Kurzarbeit anmelden. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Ist es korrekt, dass mein Arbeitgeber meinen Teilzeitantrag während Elternzeit aufgrund der Kurzarbeit aus betrieblichen Gründen ablehnen kann?
2. Könnte ich die Elternzeit beenden und meinen Hauptvertrag in einen Teilzeitvertrag wandeln und so wieder arbeiten gehen?
Sie würden mir sehr helfen, da ich gerne wieder arbeiten möchte und mein Arbeitgeber sich schwer tut.
Im Voraus vielen Dank!
von
KFS_E
am 28.05.2020, 14:36
Antwort auf:
Rückkehr nach Elternzeit trotz Kurzarbeit möglich?
Hallo,
1. Ja, halte ich für zulässig
2. Wenn der AG es mitmacht, ja. Auch zeitlich begrenzt (Brückenteilzeit).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2020
Antwort auf:
Rückkehr nach Elternzeit trotz Kurzarbeit möglich?
Ich würde die 3te Option nehmen. AG soll dir schriftlich geben das er keinen TZ-Platz aktuell hat. Und dann würde ich mir für die EZ was ersatzweise suchen, bis dahin gibt es dann auch anteilig ALG1. Kinderbetreuung setze ich ja mal voraus.
Auf keinen Fall würde ich die EZ vorzeitig beenden um dann in TZ zu gehen. Den damit ist dir gar nicht geholfen, im Gegenteil, man kann dich deutlich leichter kündigen. Davon ab kann der AG auch TZ nach der EZ ablehnen aus betrieblichen Gründen. Außerdem kannst du die EZ nicht so einfach vorzeitig beenden ohne Zustimmung des AG.- Den weder stehst du vor dem neuen Mutterschutz, noch dürfte es ein Härtefall sein.
von
Felica
am 28.05.2020, 16:02