Liebe Fr. Bader,
ich arbeite während der 3 Jahre Elternzeit in Teilzeit.
Immer wieder kollidieren aber meine Schichtzeiten mit den Arbeitszeiten meines Partner bzw. den Krippenzeiten. Hab schon die Wochenstundenzahl reduziert, aber in Zukunft will mein AG keine Rücksicht mehr auf Dienstplanwünsche nehmen. Die Kosten für einen Babysitter für die Abendstunden wären höher als mein Netto-Stundenlohn.
Ich überlege, ob ich das 3. Jahr nun zu Hause bleibe bzw. mir für den Rest der Elternzeit einen anderen Job mit besseren Arbeitszeiten suchen soll.
Muss ich eine Frist einhalten? Oder kann ich sofort zu Hause bleiben? Kann mir der AG den Nebenjob verweigern? Haben sie Tipps für mich? Ich würde mich auf das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gern vorbereiten.
Herzlichen Dank. D.
von
dee1972
am 24.04.2012, 01:46
Antwort auf:
Rückkehr in die Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich erstmal muss der Arbeitgeber betriebliche Gründe nennen, warum er Ihren Arbeitswünschen nicht entgegenkommt.
Ansonsten können Sie jederzeit in die Elternzeit zurückkehren.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.04.2012
Antwort auf:
Rückkehr in die Elternzeit
hallo
ich glaube du musst 7 wochen vorher bescheid geben das du wieder in ez gehen möchtest,wie es mit der erlaubnis in dem fall aussieht kann ich dir nicht sagen!
von
CKEL0410
am 24.04.2012, 08:08
Antwort auf:
Rückkehr in die Elternzeit
Nun ja die betrieblichen Gründe liegen irgendwie schon vor: kleines Team, hoher Krankenstand, die Schichtzeiten müssen abgedeckt werden.... aber ich möchte nicht, dass mein Kind unter dem Job leiden muss.
"Jederzeit" war das Stichwort auf das ich gehofft hatte. Ich geh zwar gern arbeiten, aber nicht um jeden Preis. Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
LG D.
von
dee1972
am 24.04.2012, 13:44