Frage: Rückkehr in die Elternzeit?

Ich habe bis zum 18.08.2008 Elternzeit beantragt. Seit Dezember 2006 arbeite ich wieder teilzeit 20 Std. in der Elternzeit bei meiner Firma. Nun ist es zu einigen bösen Vorfällen gekommen u.a. wurde meine Unterschrift gefälscht. Ich habe dies zur Anzeige bei der Personalabteilung gebracht, doch dort wird nichts unternommen. Da ich gesundheitlich leicht angeschlagen bin und der Stress mir derzeit überhaupt nicht gut tut, wollte ich gern voll in die Elternzeit zurückkehren und mit arbeiten aufhören. Auf mein Anliegen wurde jedoch nur mit dem Hinweis reagiert, ich solle doch überlegen zu kündigen. Frage: Soweit ich weiß, kann ich in die Elternzeit zurückkehren, welche Fristen muss ich einhalten? Beim Arbeitsamt ist unsere Firma übrigends schon bekannt und ich würde bei Kündigung keine Sperre erhalten. Das wäre für mich aber wirklich nur die letzte Lösung...

Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 10:38



Antwort auf: Rückkehr in die Elternzeit?

Hallo, Sie können natürlich in die EZ zurückkehren, wenn nichts anderes geereglt ist, mit den Fristen aus § 622 BGB, also 4 Wo. Schreiben Sie es schriftlich und weisen Sie darauf hin, dass es KEINE Kündigung des eigentlichen Vertrages ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2007



Antwort auf: Rückkehr in die Elternzeit?

Danke für die Info. Ich müsste 6 Wochen zum Quartal kündigen. Habe mich jetzt aber nochmal beim Bundesministerium für Arbeitsrecht schlau gemacht und dort sagte man mir, dass ich sogar mit Begründung "Vertrauensbruch" fristlos kündigen kann. Bin heilfroh und hab schon alles aufgesetzt. DANKE!!!

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 11:46



Antwort auf: Rückkehr in die Elternzeit?

hiermit kündige ich meinen Teilzeitvertrag innerhalb der Elternzeit gemäß Rücksprache mit den Bundesministerien für Arbeitsrecht und Familie fristlos und kehre zurück in die Elternzeit bis 18.08.2008. Unter anderem begründe ich meine fristlose Kündigung wie folgt. Ich bin unter anderen Voraussetzungen angefangen, wie seinerzeit mit Frau W. besprochen. Eine Zusammenarbeit mit Frau F. ist schwierig, gar unmöglich. Unter anderem ist es für mich nicht tragbar, dass meine Unterschrift während meines Urlaubs gefälscht wurde . Dies ist ein massiver Vertrauensbruch. Das genannte Betriebsklima verschlimmert zudem den Zustand meiner schweren Schilddrüsenerkrankung. Des weiteren wurde mein Wunsch hinsichtlich einer Versetzung seitens Herrn L. nicht entsprochen, statt dessen wurde mir freundlich die Überlegung nahegelegt, zu kündigen. All diese Punkte sprechen meines Erachtens für sich. Ich möchte nochmals anmerken, dass ich den Hauptvertrag nicht kündige! Ich kündige lediglich den Teilzeitvertrag innerhalb der Elternzeit fristlos. Schlüssel und Sicherheitskarte werde ich umgehend zurückgeben. Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um die Genehmigung in wohnortnähe bei Bedarf eine Teilzeitstelle in einem anderen Unternehmen annehmen zu können.

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 13:12



Antwort auf: Rückkehr in die Elternzeit?

Würde Deine Frage ganz nach oben setzen, da Frau Bader diese ansonsten vieleicht nicht mehr liest.

Mitglied inaktiv - 07.04.2007, 15:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Hallo Frau Bader, Ich habe von meinem AG erfahren, dass er keine gleichwertige Stelle für mich hat. Laut AG hätte ich dadurch, dass er nichts hat meinen Anspruch verloren. Das kann ja nicht sein! >Wenn er mir nichts anbieten kann was passiert dann? Ich werde ja kaum fürs nicht arbeiten bezahlt? Habe aber doch Anspruch auf mein Gehalt. Wenn...


RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Ich muss nochmal eine Frage öffnen. Ich wollte als Kitaleitung zurück aus der Elternzeit, eine gleichwertige Stelle mindestens was das Gehalt angeht. Ich habe keine Arbeitszeiten meinerseits geändert und würde wieder wie vor Elternzeit mit 100 Prozent einsteigen. Träger hat jedoch meine Stelle unbefristet weitervergeben und eine andere gleichge...


RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Hallo, Mein Arbeitgeber hat meine Stelle unbefristet weitervergeben und hat nun keine gleichwertige Stelle zum anbieten. Im Arbeitsvertrag steht Leitung einer 3 gruppigen Kita zu S15. Nach langem hin und her würde der Arbeitgeber mir die Leitung einer 2 gruppige Krippe zu meinem vorherigen Gehalt "anbieten". Weitere für mich bedeutende Untersc...


Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei...


Rückkehr aus Elternzeit - Neue Aufgaben

Hallo Frau Bader, am ersten Tag nach der Rückkehr aus der Elternzeit bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber an, indem er seine vorige Arbeit wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber akzeptiert dies stillschweigend und kommt erst 4 Wochen später mit anderen gleichwertigen Aufgaben auf den Arbeitnehmer zu, damit er diese zukünftig n...


Rückkehr aus Elternzeit: Arbeitsplatzanspruch

ich befinde mich seit 2 1/2 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Leitungstätigkeit. (dieser war vorher zwei Jahre befristet) Nun möchte ich nach knapp einem Jahr Elternzeit meine Stelle wieder antreten. Nun wird mir gesagt, dass ich keine gute Leitungsfähigkeiten hätte und es wäre ein gesamter Teamentschluss, dass ich als Leitung n...


Rückkehr aus der Elternzeit

1)Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, der Arbeitgeber teilte mir mit, dass mit Ankündigung von drei Monaten ich auch vorzeitig zurückkehren könnte . Über Partnerschaftsbonusmonate bisher nicht gesprochen. Kann man die Elternzeit nur für die Partnerschaftsbonusmonate unterbrechen? Und dann wieder weiter Elternzeit nehmen? 2) Wie verhält ...


Rückkehr aus Elternzeit

Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit und möchte mich über die rechtliche Situation bei meiner Rückkehr in meinen Job erkundigen. Vor der Schwangerschaft war ich stellv. Stationsleitung im Krankenhaus. Mit meinem Teilzeitantrag kommunizierte ich den Wunsch, wieder an meinen alten Arbeitsplatz auf besagter Station zurückkehren zu wollen. D...


Wann Rückkehr aus der Elternzeit?

Hallo! Mein Arbeitgeber und ich sind uns nicht einig, wann mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit war. Meine Tochter ist am 29.08.2022 geboren. Ich habe bis zum Ende des 13. Lebensmonats Elternzeit genommen und auch "bewilligt" bekommen. Musste ich am 28. September oder am 29. September 2023 im Büro erscheinen? Danke und liebe Grü...


Rückkehr nach Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 8 Jahren unbefristet bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2019 habe ich mein erstes Kind bekommen, von April bis September 2021 war ich erneut in Teilzeit tätig, dann kam Kind Nummer 2. Und nun läuft es ganz seltsam mit meinem Arbeitgeber, der bis dato einen guten Ruf hatte und sonst sehr fair bei allem wa...